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23 Mai 2011

Nano-NachhaltigkeitsCheck: Radar für Nanoprodukte mit Zukunft

Pressemitteilung Öko-Institut e.V.

Im Rahmen der aktuellen Debatte um die Chancen und Risiken nanotechnologischer Anwendungen werden ihre möglichen Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung häufig kontrovers diskutiert. Das Öko-Institut stellt nun mit dem Nano-NachhaltigkeitsCheck ein Instrument vor, mit dem eine einheitliche Bewertung der Nachhaltigkeitspotenziale von Nanoprodukten möglich wird. Damit steht erstmals ein einheitliches Raster zur Verfügung, um Umweltbe- oder -entlastungen, aber auch Risiken und Herausforderungen für die Markteinführung von Produkten mit Nanomaterialien zu identifizieren.

Das Öko-Institut stellte den Nano-NachhaltigkeitsCheck gemeinsam mit den Projektpartnern BASF und Nanogate in einem Fachgespräch am 20. Mai 2011 vor. Das Projekt wurde gefördert vom Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium. Zur Diskussion waren Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingeladen, um im Anschluss an den NanoDialog der Bundesregierung weiterhin konkret Möglichkeiten von Nachhaltigkeitsanalysen für die Nanotechnologie zu diskutieren. Die Ergebnisse des Fachgesprächs fließen in den Endbericht des Öko-Instituts ein, der Mitte des Jahres vorgestellt wird.

„Unternehmen steht mit dem Nano-NachhaltigkeitsCheck ein Tool zur Verfügung, das datenbasierte Nachhaltigkeitsanalysen bereits in der Entwicklungsphase von Produkten ermöglicht“, erklärt Martin Möller, Experte für die Nachhaltigkeitsbewertung von Nanoprodukten am Öko-Institut. „Sie können frühzeitig evaluieren, wie sich das Nanoprodukt im Vergleich zu Nicht-Nanoprodukten positioniert und wo gegebenenfalls Optimierungsmöglichkeiten, aber auch Chancen durch den Einsatz des Produktes bestehen.“

Im Zentrum des Nano-NachhaltigkeitsChecks steht ein Bewertungsraster, nach dem Nanoprodukte im Vergleich zu einem so genannten Referenzprodukt, das heißt ein Produkt ohne Nanomaterialien, analysiert werden können. Methodisch basiert diese Bewertung auf der Lebenszyklusanalyse PROSA des Öko-Instituts. Schlüsselindikatoren zur Analyse möglicher Umwelt- und Nachhaltigkeitsrisiken sind beispielsweise: der CO2-Fußabdruck, die Energieeffizienz, die Recyclingfähigkeit, mögliche Störfallaspekte bei Einsatz von Nanomaterialien, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Nutzenaspekte sowie sozio-ökonomische Effekte. Die Ergebnisse dieser Analyse werden in einer übergreifenden Gegenüberstellung der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken zusammengeführt.

„Sowohl Großunternehmen wie BASF als auch kleinere und mittlere Unternehmen wie Nanogate können mit dem Nano-NachhaltigkeitsCheck arbeiten“, fasst Möller zusammen. „Unsere Fallbeispiele zeigen, dass mit dem Instrument Wissenslücken geschlossen, gegebenenfalls vorhandene Risiken erkannt sowie geeignete Lösungsstrategien entwickelt werden können. Der Nano-NachhaltigkeitsCheck kann als Frühwarnsystems dienen und leistet einen wichtigen Beitrag im Innovationsprozess von Nanoprodukten.“

Die Analyse zweier Fallbeispiele beim Realitätstest des NachhaltigkeitsChecks zeigt, dass eine differenzierte Bewertung eines Nano- im Vergleich zu einem Referenzprodukt möglich ist. Beispiel X-SEED der Firma BASF SE: Beim Einsatz von Nanopartikeln in Erhärtungsbeschleuniger von Beton können Ressourcen bzw. Energie bei der Produktion von Beton eingespart werden. Dies reduziert deutlich den Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen in der gesamten Produktionskette und spart perspektivisch in Europa pro Jahr bis zu rund 2,7 Millionen Tonnen CO2. Beispiel pro.Glass Barrier 401 der Firma Nanogate Industrial Solutions GmbH: Die mit Nanopartikeln beschichte Glasoberflächen führt zu einer längeren Lebensdauer für Glasprodukte mit hoher UV-Schutzwirkung. Die längere Haltbarkeit resultiert in einer 30-prozentigen CO2-Einsparung durch einen insgesamt niedrigeren Einsatz von Energie.

„Für die BASF ist es wichtig, die Nachhaltigkeit eines Produktes unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten entlang der gesamten Wertschöpfungskette und über den gesamten Lebensweg bewerten zu können“, betonte Dr. Marianna Pierobon, Expertin für Ökoeffizienz-Analysen bei der BASF. „Die Pilotuntersuchung hat gezeigt, dass der Nano-NachhaltigkeitsCheck dafür als spezifisches Bewertungsverfahren ein geeignetes Instrument ist.“

Hintergrundinformationen zu PROSA
PROSA (Product Sustainability Assessment) berücksichtigt den kompletten Lebenszyklus, analysiert und bewertet die ökologischen, ökonomischen und sozialen Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklungspfade. Mit der zu Grunde gelegten integrierten Sichtweise hilft PROSA, System-Innovationen und Handlungsoptionen in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu identifizieren und strukturiert die hierfür erforderlichen Entscheidungsprozesse.

Download der Broschüre „Nano-NachhaltigkeitsCheck. Integrierte Nachhaltigkeitsbewertung und strategische Optimierung von Nanoprodukten“ des Öko-Instituts

21 Februar 2008

BVerwG: E-Schuh kein Elektronikschrott

"Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung ist kein Elektrogerät"

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz mit den darin geregelten Herstellerpflichten nicht für einen Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung gilt.

Die Klägerin stellt einen solchen Laufschuh her. Dessen Dämpfung passt sich beim Laufen automatisch dem Gewicht des Läufers und dem jeweiligen Untergrund an. Dabei wird der modifizierte Härtegrad der Dämpfung mit Hilfe eines Sensors, eines Magneten und eines motorbetriebenen Kabelsystems durch einen kleinen Computer geregelt. Die Beklagte hält die elektronische Dämpfung des Schuhs für dessen Hauptzweck und ist deshalb der Ansicht, dass der Sportschuh als Elektrogerät im Sinne des Elektro- und Elektronikgesetzes anzusehen sei und den darin geregelten Bestimmungen über die Registrierung, Rücknahme und Entsorgung unterliege. Die Klägerin begehrt demgegenüber die Feststellung, dass die Verpflichtungen des Elektro- und Elektronikgesetzes für den von ihr hergestellten und vertriebenen Sportschuh nicht gelten. Sie geht davon aus, dass es sich bei dem Schuh in erster Linie um einen Laufschuh handelt, der auch bei einem Ausfall des elektronischen Steuerungssystems genutzt werden kann.

Das Verwaltungsgericht hat dem Feststellungsbegehren der Klägerin stattgegeben, die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben. Beide Instanzen gingen davon aus, dass ein Laufschuh mit einem elektronischen Bauteil kein Elektrogerät im Sinne des Gesetzes darstelle.

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Auffassung bestätigt und die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Es hat zur Begründung auf § 2 Abs. 1 Satz 1 ElektroG verwiesen, wonach dieses Gesetz nur für Elektrogeräte gilt, die unter bestimmte, im Gesetz aufgeführte Gerätekategorien fallen. Sportschuhe gehören keiner dieser abschließend aufgeführten Kategorien an. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass sie keine "Sportgeräte" sind, sondern der im Gesetz ausdrücklich nicht erwähnten Kategorie "Bekleidung" zuzuordnen sind.

BVerwG 7 C 43.07 - Urteil vom 21. Februar 2008

KOMMENTAR

Dann hätte der Gesetzgeber ein unzulängliches Gesetz gebastelt, aber mir ist die BVerwG-Entscheidung nicht einleuchtend, denn solch Eltronik-Schuh ist eben nicht bloß "Bekleidung", sondern auch "Sportgerät".

-msr- >> Diskussion