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12 April 2012

BMU: "Industrie und Energieerzeuger vermindern CO2-Ausstoß"

Pressemitteilung BMU.de

Emissionen sinken trotz starken Wirtschaftswachstums und Kernkraftausstiegs Eine verbesserte Energieeffizienz der deutschen Wirtschaft und der kräftige Ausbau erneuerbarer Energien zeigen Wirkung: Mit 450 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) haben die rund 1.640 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland im Jahr 2011 rund ein Prozent weniger klimaschädliches CO2 ausgestoßen als ein Jahr zuvor - trotz sehr starker Konjunktur. Die Daten zeigen auch: Der im März 2011 begonnene Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung steht der Erreichung der Klimaschutzziele nicht entgegen. Insgesamt liegen die CO2-Emissionen von 450 Millionen Tonnen unter der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (dem so genannten "Cap") der zweiten Handelsperiode des europäischen Emissionshandels von 452,8 Millionen Tonnen. Mit dem Rückgang der CO2-Emissionen von rund einem Prozent setzt sich 2011 der innerhalb der zweiten Handelsperiode eingeschlagene Minderungspfad der CO2-Emissionen fort. Zu den emissionshandelspflichtigen Unternehmen gehören energieintensive Branchen wie Zement- und Stahlwerke, Raffinerien, aber auch die Energieerzeuger. Nach ersten Berechnungen konnten gegenüber 2010 trotz begonnenen Kernkraftausstiegs insbesondere im Energiesektor CO2-Emissionen eingespart werden. Hier liegen die Emissionsminderungen zwischen zwei Prozent bei Großfeuerungsanlagen und sechs Prozent bei kleineren Feuerungsanlagen. Zu diesem Rückgang hat zwar neben dem starken Ausbau der erneuerbaren Energien auch - hierauf weist das UBA ausdrücklich hin - die verhältnismäßig milde Witterung beigetragen. Dennoch widerlegen die Zahlen alle Befürchtungen, die Abschaltung mehrerer Kernkraftwerke werde einen deutlichen Anstieg der Treibhausgasemissionen nach sich ziehen.

30 November 2011

Neue Regelungen für PKW-Vermarktung

Auf http://pkw-label.de erläutert die Deutsche Energieagentur (DENA), auf welche Weise ab dem 1.12.2011 Personenkraftwagen hinsichtlich ihrer Verbrauchsdaten und CO2-Emissionen zu bewerben sind: "Das neue Pkw-Label orientiert sich an der Energieverbrauchskennzeichnung wie sie bei elektrischen Haushaltsgeräten (z. B. Kühlschränken) bereits gebräuchlich ist. Die Pkw werden den farbigen Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) zugeordnet. Die Einordnung in Effizienzklassen erfolgt unter Berücksichtigung der CO2-Emissionen und des Gewichts des Fahrzeugs."

28 November 2011

Umweltminister Röttgen: CO2-Limit für alle Menschen

www.wikinews.de berichtet:

Hamburg (Deutschland), 28.11.2011 – Im Vorfeld des 17. UNO-Klimagipfels im südafrikanischen Durban sorgt Bundesumweltminister Norbert Röttgen für Aufsehen: In einem Interview mit dem SPIEGEL fordert der CDU-Politiker ein weltweit einheitliches CO2-Budget für jeden Menschen. „Es ist vernünftig und geboten, eine globale Wettbewerbsordnung zum Schutz des Klimas einzuführen“, so Röttgen. Das Endziel sei ein „Pro-Kopf-Budget für die Emission von Treibhausgasen“. Damit würden bevölkerungsreiche Nationen wie Indien und China mehr CO2 ausstoßen dürfen als beispielsweise Deutschland.
An den Erfolg der jetzigen UNO-Klimakonferenz scheint Röttgen nicht zu glauben. Dem SPIEGEL sagte er: „In vielen Ländern der Weltgemeinschaft sinkt die Bereitschaft, verpflichtende Vorgaben für den Klimaschutz zu akzeptieren – gleichzeitig schreitet der Klimawandel voran. Die Schere geht weiter auseinander, und das macht mir Sorgen.“ Der Klimagipfel beginnt heute und endet am 9. Dezember. Ein großes Thema ist das Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls, das im nächsten Jahr endet. Eine gemeinschaftliche Fortführung ist ungewiss; die USA hatten das erste Abkommen zwar unterzeichnet, jedoch nicht umgesetzt. Auf der Klima-Konferenz 2010 hatte Japan angekündigt, einer Weiterführung nicht zuzustimmen.

23 Juni 2010

Vollversorgung mit erneuerbaren Energien bis 2050

Wissenschaftler überreichen Bundesumweltminister Röttgen Studie für eine nachhaltige Energieversorgung
Pressemitteilung BMU EE

Eine neue Studie des ForschungsVerbunds Erneuerbare Energien (FVEE) zeigt, wie sich bis zum Jahr 2050 eine zuverlässige, kostengünstige und robuste Energieversorgung mit erneuerbaren Quellen in Deutschland erreichen lässt. Der Sprecher des FVEE, Prof. Dr. Vladimir Dyakonov, hat diese heute Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen überreicht. Röttgen: "Wenn wir unsere Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien erreichen wollen, dürfen wir an Zukunftsinvestitionen nicht sparen. Wir müssen die Forschung verstärken und die Netze ausbauen. Die Studie belegt, wie sich diese Investitions- und Entwicklungskosten langfristig lohnen, weil die Energieträger günstiger werden." Die Ergebnisse werden in die Arbeiten zum Energiekonzept der Bundesregierung einfließen.

Mit der Studie zeigen die Wissenschaftler, dass mit den entsprechenden Forschungsanstrengungen und den fördernden politischen Rahmenbedingungen eine Vollversorgung auf der Grundlage von erneuerbaren Energien bis Mitte des Jahrhunderts möglich ist. Die Kosten für das nachhaltige Energiesystem liegen langfristig unter denen von herkömmlichen Alternativen.

Weitere Ergebnisse der Studie: Bei der vernetzten Betrachtung aller wichtigen Elemente des nachhaltigen Energiesystems, von der Bereitstellung über den Transport und die Verteilung bis zur Energiedienstleistung, lässt sich die Energieeffizienz erheblich erhöhen. Die gesamte Palette der Erneuerbaren hat ein Potenzial, das um ein Vielfaches höher ist als der durch umfangreiche Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung deutlich gesenkte Gesamtenergiebedarf. Die Vielfalt der Erneuerbaren in Verbindung mit Speichertechnologien gewährleistet dabei, dass die Versorgung jederzeit sichergestellt werden kann. Dazu muss auch der Stromverbrauch über intelligente Stromnetze (smart grids) stärker an das jeweilige Angebot von Wind und Sonne angepasst werden.

Für die Überbrückung längerer Phasen mit geringem Angebot erneuerbarer Energien kann in Zeiten mit hohem Angebot der Strom aus Wind und Sonne in chemischen Energieträgern gespeichert und bei Bedarf ins Netz zurückgespeist werden.

Die Studie steht im Internet auf der Homepage des FVEE unter www.fvee.de zur Verfügung, Rubrik Politik / Stellungnahmen.
  • Windenergie-Forum
  • 14 Mai 2009

    Atommüll/Asse: BMU Gabriel sichert Aufklärung zu

    Gabriel: Die Menschen haben ein Recht auf rückhaltlose Aufklärung
    Debatte im Niedersächsischen Landtag

    Offensichtlich haben Teile der niedersächsischen Landespolitik ein Interesse daran, die skandalösen Vorgänge in der Asse zu verharmlosen. Das wäre genau so fatal, wie eine parteipolitische Schlammschlacht. Die Menschen in der Region haben ein Recht auf rückhaltlose Aufklärung. Sie wollen aber nicht, dass der Untersuchungsausschuss für politischen Klamauk missbraucht wird“, sagte heute Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. „Die heutige Landtagsdebatte in Hannover hat aber leider gezeigt: Die Regierungsfraktionen haben immer noch nicht verstanden, dass die Öffentlichkeit wissen will, was in der Asse los ist und wie es mit dem maroden Bergwerk weitergeht. Billige Schuldzuweisungen helfen ganz sicher nicht, das verlorene Vertrauen in den Staat wiederherzustellen.

    Schon bevor der Untersuchungsausschuss überhaupt eingerichtet ist, versuchen die Regierungsfraktionen in Hannover mit billigen Angriffen auf das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium von den eigentlichen Problemen abzulenken. Das ist so durchschaubar wie absurd. Seit das BfS am 1. Januar unter meiner politischen Verantwortung die Asse übernommen hat, werden die Versäumnisse der Vergangenheit aufgeklärt. Das geht allerdings nicht von heute auf morgen. Denn die vom früheren Betreiber mit erheblicher Verspätung übergebenen Akten sind ungeordnet und offenbar auch in Teilen unvollständig.

    Auch wenn die Regierungsfraktionen in Hannover das nicht wahrhaben wollen: Die Menschen in der Umgebung der Asse wissen sehr wohl, wer die Probleme der Vergangenheit verursacht hat und wer nun an konkreten Lösungen arbeitet. Mein Ministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz werden auch in Zukunft den engen Dialog mit den Anwohnern suchen und so transparent wie irgend möglich mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen umgehen. Wären die verantwortlichen niedersächsischen Behörden genauso verfahren, hätten wir heute die Probleme in der Asse nicht“, so Gabriel.

  • Diskussionen
  • 14 Dezember 2005

    Besserer Opferschutz bei Ölverschmutzungen in Küstengewässern

    Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005

    Das Kabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das Internationale Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden ratifiziert werden soll.
    „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Opfer- und Umweltschutzes bei Schiffshavarien“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Auch von Schiffen, die nicht Öl oder gefährliche Ladung befördern, können erhebliche Gefahren für Mensch und Natur ausgehen. Das hat die Havarie des Holzfrachters „Pallas“ vor der deutschen Nordseeküste im Jahre 1998 deutlich gemacht, bei der Millionenschäden durch Bunkeröl, d.h. Schiffstreibstoff, entstanden sind. Um diese Gefahren zu verringern, reichen Maßnahmen auf nationaler Ebene nicht aus. Ich begrüße es daher sehr, dass sich die internationale Staatengemeinschaft auf einheitliche Haftungs- und Versicherungsregelungen für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden verständigt hat.“

    Das sog. Bunkeröl-Übereinkommen führt erstmalig auf internationaler Ebene eine Haftung des Schiffseigentümers für Verschmutzungen durch Bunkeröl ein. Sie greift unabhängig davon ein, ob dem Schiffseigentümer im Einzelfall ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ersetzt werden müssen insbesondere Schäden und Aufwendungen wegen der Verunreinigung von Stränden, Strandbefestigungen und der natürlichen Meeresumwelt sowie ein entgangener Gewinn etwa von Hotels oder Restaurationsbetrieben. Außerdem werden alle Eigentümer von Schiffen, die sich in deutschen Gewässern befinden und die eine Bruttoraumzahl von mehr als 1.000 aufweisen, verpflichtet, ihre Haftung für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden zu versichern und den Abschluss der Versicherung durch eine amtliche Versicherungsbescheinigung nachzuweisen. Das betrifft Schiffe ab der Größenordnung eines Küstenmotorschiffs von etwa 100 m Länge. Zu versichern sind nicht nur Schiffe unter deutscher, sondern auch solche unter ausländischer Flagge.

    Das Bunkeröl-Übereinkommen tritt in Kraft, wenn es von achtzehn Staaten, darunter fünf Staaten mit einer Flotte von mindestens 1.000.000 Bruttoraumzahl ratifiziert wurde. Da der Rat der Europäischen Union beschlossen hat, dass alle Mitgliedstaaten möglichst vor dem 30. Juli 2006 die erforderlichen Maßnahmen zur Ratifikation des Übereinkommens ergreifen, ist mit einem baldigen Inkrafttreten des Übereinkommens zu rechnen.

    21 April 2003

    Hersteller muessen Elektroschrott kuenftig kostenlos zuruecknehmen

    Kommunen werden von Entsorgungsleistungen entlastet
    Pressemitteilung BMU.de

    Nach dem Vorstellungen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucher ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeraete kuenftig kostenlos zurückgeben können. Die Hersteller muessen fuer die Behandlung und Verwertung von Altgeräten sorgen und bestimmte Verwertungs- und Recycling-Anforderungen erfüllen. Dies geht aus einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums hervor, das die kuenftigen Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten umreißt. Ziel ist es, zwei europaeische Richtlinien zuegig in deutsches Recht umzusetzen, die seit Februar 2003 in Kraft sind: Die eine regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeraeten, die andere beschränkt die Verwendung bestimmter gefaehrlicher Stoffe in diesen Geraeten.

    Die Vorgaben der beiden EG-Richtlinien konkretisieren das Prinzip der Produktverantwortung, wie es im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bereits angelegt ist. Nach dem Vorschlag des BMU soll in einer neuen Elektro- und Elektronik-Altgeraete-Verordnung (kurz: ElektroV)
    sichergestellt werden, dass die Verbraucher ihre Altgeraete ab Mitte August 2005 kostenlos abgeben koennen. Die Verantwortung der Hersteller soll mit der Abholung der Altgeraete bei den kommunalen Sammelstellen einsetzen. Ihre Rücknahmepflicht soll sich auf alle Altgeraete beziehen, also auch auf solche, die vor in Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden oder sich keinem Produzenten mehr zuordnen lassen. Darueber hinaus soll die Verwendung gefaehrlicher Stoffe eingeschraenkt werden. So sollen ab dem 1. Juli 2006 keine Geraete mehr auf den Markt kommen, die Schwermetalle und bestimmte bromierte Flammschutzmittel enthalten.

    Das Bundesumweltministerium will einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern und auf dem Entsorgungsmarkt sicherstellen. So sollen sich alle Hersteller bei einer von der Wirtschaft einzurichtenden neutralen Stelle registrieren lassen und dieser nachweisen, dass sie ihren
    Entsorgungspflichten nachkommen. Die Abholung der Altgeraete bei den Kommunen soll organisiert und koordiniert werden, um "Trittbrettfahrerei" und "Rosinenpicken" zu verhindern.

    Die Eckpunkte koennen von der BMU-Internetseite (www.bmu.de) heruntergeladen werden.