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14 April 2016

SPIEGEL kaspert in Sachen Glyphosat

Der verheißungsvollen Titel "Was für ein Glyphosat-Verbot spricht - und was dagegen" hält nicht, was er verspricht, denn wenn dieser Artikel eine Zusammenfassung der Für und Wider wäre, dann ist das so, als ginge es bei TTIP bloß um Chlorhühnchen. Lupenreiner Lobby-Journalismus, denn niemand außer den Großkonzerne halten werbefinanzierte Massenmedien über Wasser.
Argumentiert wir wie damals mit dem "best untersuchtesten" Insektizid DDT, als jahrzehntelang "Studien" verbreitet wurden, die wissentlich die Anreicherung entlang der Nahrungskette ausblendeten. Die hätten in den Knast gehört, einschließlich aller, die daran mitverdienten.

Es ist kein Argument pro Glyphosat, dass die Landwirte dann andere Gifte bemühen würden, die gefährlicher seien, sondern
a) zunächst mal bloße Behauptung, wäre vor Gericht "unsubstantiiert",
b) wäre es behördliche Aufgabe, jeglichen Gifteinsatz zu konditionieren,
c) können Breitbandgifte niemals bekömmlicher für die Umwelt sein als gezielterer Gifteinsatz.
Aber von wissenschaftlicher Logik in dem Artikel keinerlei Spur.

"Pflügen in Hanglagen fördert die Bodenerosion" = zutreffend, aber wenn sich zwischen den Nutzpflanzen keine "Unkräuter" breit machen, dann strömen die Böden zu Tal. Und ohne "Unkräuter" fliegen uns auch ohne Hanglagen die Äcker buchstäblich um die Ohren (Staubstürme) - jeden Sommer zwischen Berlin und Ostsee, weil die Ackerflächen zu tot sind und zu groß, weshalb zu fordern wäre, dass sie wenigstens alle 100 Meter von Streifen mit natürlicher Vegetation unterbrochen werden müssten.

Der Bauernverband sorge sich um die Bodenerosion? Ja, das sollte so sein, denn gut ist es für die Ländereien auf Dauer nicht, wenn die Böden dünner werden, aber das werden sie, je mehr sie vergiftet und artenärmer sie werden. Das muss dann alles durch Chemikalien ersetzt werden und stärker künstlich bewässert.

"Gifte fördern die Bodenerosion", müsste es heißen und wäre sehr gut durch Studien zu unterlegen, aber Monsanto, BASF, SPIEGEL usw. werden uns mit solchen Informationen nicht behelligen wollen - "es könnte Teile der Bevölkerung verunsichern".

22 Februar 2014

Zur Imagekampagne der Fleischindustrie

Wir müssten weniger Fleisch fressen und jedem Vegetarier dankbar sein, aber das möchten unsere Fleischindustriellen nicht, die sich mit Begriffen wie "Landwirt" ein Traditionsmäntelchen umhängen, mit dem ihr umweltzerstörendes und tierquälerisches Treiben rein gar nichts mehr zu tun hat. Dann noch diese Hungerlöhne in den Schlachthöfen und die subventionierten Fleischexporte, mit denen die tatsächlichen Landwirte Afrikas ruiniert werden. - Einfach ekelhaft.

Und das sage ich als jemand, der an all solchen Geschäftigkeiten sowohl blutig als auch unternehmerisch beteiligt war, aber die Maßlosigkeit für verbrecherisch hält, ganz gleich, wie sehr sich die Image-Schminker ins Zeug legen. Maximal zweimal pro Woche Fleisch oder Fisch - und das wäre schon viel für die inzwischen mehr als 7 Mrd. Menschen auf diesem einen Planeten.

27 Februar 2013

Massenhafter Betrug mit "Bio-Eiern"

Allein in Niedersachsen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 150 Großbetriebe, die Eier aus überfüllten Stallungen als "Bio-Eier" in den Handel brachten.
Verbraucherschutzministerin Ilse Eigner "befürchtet einen großangelegte Betrug", vermeldet die Tagesschau - und Renate Künast "fordert einen Weg zum Zählen der Hühner".
Hallo Frau Künast, ein Tierschützer-Foto pro Monat genügt und wir tun es! Denn das ist so gar nicht schwer.
Tierschützer als Kontrollettis? Dagegen ist aber der Dt.Bauernverband, dass Tierschützer dürfen, was Ämter versäumen, wie jüngst einer Verbandsmitteilung zu entnehmen, denn es gehe um "Datenschutz", wie jemand Eier zu Bio-Eiern macht? Also Datenschutz als Alibi gegen den Tier- und Verbraucherschutz.

Zunächst aber dürfen wir gespannt sein, ob öffentlich wird, was mühelos anhand von Geschäftsakten ermittelt werden kann, zumal ZEHN JAHRE Aufbewahrungspflicht:
1. Wann wurden wie viele Hennen für welche Stallungsgrößen geordert?
2. Wann wurden wie viele Hennen geschlachtet oder als Tierkadaver beseitigt?
3. Wie viele "Bio-Eier" wurden aus welcher Quadratmeterzahl veräußert? Möglicherweise legt so ein industrielles "Bio-Huhn" pro Tag bereits vier? Solch Nachweis wäre allerdings zu erbringen.

29 Februar 2012

Landwirt muss gentechnisch veränderte Pflanzen auch bei Unkenntnis der Verunreinigung des Saatguts vernichten

Presseerklärung Bundesverwaltungsgericht 18/2012

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auch dann zu beenden ist, wenn dem Landwirt bei der Aussaat die Verunreinigung des Saatguts nicht bekannt war.

Die klagenden Landwirte brachten auf ihre Felder Raps aus. Eine vom Erzeuger veranlasste Untersuchung des Saatguts ergab keine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen. Nachdem später bei einer amtlichen Analyse einer weiteren Probe geringe Spuren gentechnisch veränderter Rapssamen festgestellt worden waren, untersagte die zuständige Behörde den Klägern die Aussaat und das Inverkehrbringen des Saatguts und ordnete die Beendigung des weiteren Anbaus durch Vernichtung des Aufwuchses an. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Kläger mit der Aussaat gegen das Gentechnikgesetz verstoßen hätten, weil sie gentechnisch veränderte Organismen ohne erforderliche Genehmigung freigesetzt hätten. Das Verwaltungsgericht hat die auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung gerichtete Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Kläger hat der Verwaltungsgerichtshof der Klage stattgegeben.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dem Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt und hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wiederhergestellt. Die Anordnungen der Behörde waren rechtmäßig. Mit den Vorinstanzen ist davon auszugehen, dass in dem von den Klägern erworbenen und ausgesäten Rapssaatgut gentechnisch veränderte Organismen enthalten waren. Die amtlichen Untersuchungsergebnisse sind trotz der Schwierigkeiten einer Analyse an der Nachweisgrenze eine taugliche Grundlage für diese Feststellung. Mit der Aussaat haben die Kläger die gentechnisch veränderten Organismen unter Verstoß gegen das Gentechnikgesetz freigesetzt. Das dafür erforderliche "gezielte Ausbringen in die Umwelt" setzt nicht voraus, dass dem Landwirt die Verunreinigung des Saatguts bekannt ist. Die vom Gesetz zwingend vorgeschriebene Untersagung der ungenehmigten Freisetzung umfasst auch die Beseitigung des durch die Aussaat herbeigeführten gesetzwidrigen Zustands.

BVerwG 7 C 8.11 - Urteil vom 29. Februar 2012

Vorinstanzen:
VGH Kassel, 6 A 400/10 - Urteil vom 19. Januar 2011 -
VG Kassel, 5 K 1402/07.KS - Urteil vom 12. März 2009 -

17 Juli 2008

BUND, PAN und Berufsimker fordern Verbot Bienen tötender Pestizide

Gemeinsame Pressemitteilung des Pestizid-Aktions-Netzwerks (PAN), des Deutschen Berufs- und Erwerbs-Imkerbunds (DBIB) und des BUND vom 17. Juli 2008

Berlin: Das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN), der Deutsche Berufs- und Erwerbs-Imkerbund (DBIB) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) forderten heute Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer auf, alle Pestizide mit den Bienen gefährdenden Insektengiften Clothianidin und Imidacloprid der Firma Bayer CropScience umgehend zu verbieten. Seehofer müsse zudem dafür sorgen, dass Bienen gefährdenden Pestiziden in Deutschland und der EU die Zulassung entzogen wird. Wenn Ende August mit Clothianidin und Imidacloprid gebeizter Raps ausgesät werde, drohe ein ähnliches Bienensterben wie im Frühjahr, als mit Clothianidin-haltigen Pestiziden gebeizter Mais in Baden-Württemberg zehntausende von Honigbienen-Völkern tötete.

Nachdem zunächst die Zulassung von Clothianidin- und Imidacloprid-haltigen Beizmitteln ausgesetzt worden war, hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Ende Juni die Zulassung einiger dieser Mittel für die Anwendung bei Raps wieder in Kraft gesetzt. Die genannten Wirkstoffe werden meist in Beizmitteln für Mais, Karotten, Rüben, Raps und Kartoffeln eingesetzt.

„Die Folgen des Bienensterbens sind nicht nur für uns Imker verheerend. Bienen sind auch für die Bestäubung vieler Kulturpflanzen in der Landwirtschaft extrem wichtig“, sagte Manfred Hederer, Präsident der Berufsimker. „Das Gift, das jetzt auf die Felder kommt, kann erneut große Schäden anrichten, auch wenn der Beize mehr Haftmittel beigemengt werden soll. Clothianidin und Imidacloprid bleiben auf dem Acker und jede neue Aussaat bringt mehr davon in die Umwelt.“

Mit Produkten, die die Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid enthalten, machte Bayer CropScience im vergangenen Jahr weltweit einen Umsatz von 793 Millionen Euro. Susan Haffmans von PAN wies auf mögliche Umweltschäden auch in anderen Ländern hin. „Wenn schon der hohe technische Standard hierzulande keinen ausreichenden Schutz vor Vergiftungen bietet, dann ist es höchst zweifelhaft, dass Tierwelt und Natur in den Exportländern unversehrt bleiben. Statt gebetsmühlenhaft beschworener `technischer Lösungen` dürfen Bienen gefährdende Pestizide gar nicht erst zugelassen werden. Erforderlich ist die konsequente Umsetzung praxiserprobter Alternativverfahren. Dazu zählt insbesondere eine dreigliedrige Fruchtfolge, bei der auf einem Acker nur alle drei Jahre die gleiche Kultur angebaut wird.“

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Landwirtschaftsminister Seehofer muss sich auf EU-Ebene für einen besseren Schutz der Bienen und der biologischen Vielfalt insgesamt einsetzen. Für den Menschen und für die Natur gefährliche Pestizide müssen endlich verboten werden. Die naturnahe Landwirtschaft braucht diese Agrargifte nicht, deshalb ist auch die entschlossene Förderung des Ökolandbaus ein entscheidender Schritt bei der Zurückdrängung der Risiken.“
  • Hintergrundpapier (PDF)
  • 28 Juni 2007

    Justiz: Bio-Imker contra „Gen-Mais“

    Ein Brandenburger Bio-Imker unterlag auch in zweiter Instanz in einem verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsstreit um den Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Er befürchtet, dass seine Bienen die von den Bienenständen ca. 900 bis 2.500 Meter entfernten Anbauflächen anfliegen, von den Maispflanzen Pollen sammeln und in den Honig eintragen. Um dies zu verhindern, verlangte er von der zuständigen Behörde, von den Maisbauern Maßnahmen zu fordern, die die Freisetzung von Maispollen verhindern. Diese könnten beispielsweise den Mais vor der Blüte ernten oder die Pollenfahnen jeweils zurückschneiden. Nachdem die Behörde derartige Ordnungsverfügungen abgelehnt hatte, verfolgte der Imker sein Begehren vergeblich mit einem Eilantrag weiter.

    Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, ist nunmehr auch seine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg ohne Erfolg geblieben. In seinem Beschluss vom gestrigen Tage führte der 11. Senat aus, dass nach der im Eilverfahren nur möglichern überschlägigen Prüfung ein Anspruch des Imkers auf ordnungsbehördliches Einschreiten nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit festgestellt werden könnte. Es sei schon fraglich, ob die Auffassung des Imkers zutreffe, dass sein Honig durch den vermutlich minimalen Eintrag von Pollen der gentechnisch veränderten Maispflanzen seine Verkehrsfähigkeit verliere. Jedenfalls dürften die aus dem Grundsatz der Koexistenz zwischen die Gentechnik nutzender, herkömmlicher und ökologischer Wirtschaftsweise folgenden Vorsorgepflichten der Landwirte nicht so weit gehen, dass sie auf die Befruchtung der Maispflanzen und damit auf die Ernte verzichten müssten. Vielmehr sei es dem Imker zuzumuten, seine Bienen für die relativ kurze Zeit der Maisblüte an einen Standort zu versetzen, von dem aus die Bienen die Gen-Maisfelder nicht erreichen.

    Beschluss des 11. Senats vom 27. Juni 2007 - OVG 11 S 54.07 -
    Pressemitteilung - 20/2007 Berlin, den 28.06.2007