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29 März 2011

Europas Abfall: Daten und Statistiken für die Politik

Pressemitteilung Öko-Institut e.V.

Das Öko-Institut wurde erneut mit der Sammlung und Auswertung zentraler Daten des Umweltdatenzentrums der Europäischen Kommission im Bereich Abfälle beauftragt. Für weitere drei Jahre unterstützen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union, bei der Sichtung, Kontrolle und Aufbereitung statistischer Daten rund um die Themen gewerbliche und industrielle Abfälle, kommunale Abfälle, Verpackungsabfälle, Altautos und Elektroschrott sowie auch den grenzüberschreitenden Abfalltransport.

Diese Informationen sind Grundlage für die Erstellung der Abfallstatistik der Europäischen Union sowie für die Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung politischer Maßnahmen zur Abfallwirtschaft. Gleichzeitig bilden Sie die Grundlage für die Information von Bürgerinnen und Bürgern der EU zu Abfallaufkommen, Recyclingquoten und Abfallbehandlung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Das Öko-Institut sichtet und verwaltet die von den Mitgliedsstaaten der EU bereitgestellten Angaben, erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Datenerhebung und unterstützt Eurostat bei der Kommunikation mit den Staaten der Europäischen Union rund um alle Abfallinformationen. Es setzt damit die erfolgreiche Arbeit der vergangenen drei Jahre fort und kooperiert dafür bis 2013 mit der Argus GmbH und dem Copenhagen Resource Institute (CRI).

„In einzelnen Staaten werden die Vorgaben der Europäischen Kommission zur Behandlung von Abfällen heute noch nicht vollständig umgesetzt“, erklärt Dr. Georg Mehlhart, Projektleiter mit Schwerpunkt nachhaltige Wasser- und Abfallwirtschaft. „Das regelmäßige Monitoring statistischer Daten zur Abfallwirtschaft hilft dabei, dieses Defizit zu beheben und die Mitgliedsstaaten dabei zu unterstützen, ihr Abfallmanagement im Sinne EU-einheitlicher Vorgaben zu verbessern. Dazu gehört vor allem die Vermeidung von Abfällen, ein effizientes Recycling sowie eine umweltschonende Verwertung und Entsorgung.“

Weitere Hintergrundinformationen und Abfallstatistiken der europäischen Union finden Sie auf den Seiten von Eurostat:

http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/waste/introduction
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/statistics_explained/index.php/Waste_statistics

24 September 2008

BMU zur Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft
Gabriel: Deponierecht wird einfacher

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel das deutsche Deponierecht deutlich vereinfacht und entschlackt. „Wir haben heute das über die Jahre gewachsene, zersplitterte Deponierecht zu einer übersichtlichen Regelung zusammengeführt. Die Anwendung wird damit für Behörden und Betreiber sehr viel leichter“, so Gabriel. Mit dem Kabinettsbeschluss wurden die Anforderungen der so genannten Deponieverordnung, der Abfallablagerungsverordnung sowie der Deponieverwertungsverordnung in einem Regelwerk zusammengefasst. Zudem wurden drei Verwaltungsvorschriften aus den neunziger Jahren zum mittlerweile veralteten Stand der Abfallbeseitigung gestrichen.

„Eine nachhaltige Entsorgungswirtschaft kommt nicht ohne moderne Deponien aus, die dem Stand der Technik entsprechen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, um solche Anlagen einrichten, betreiben und schließlich auch stilllegen zu können, fordern modernste Standards“, sagte Gabriel.

Die neue Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts führt nicht nur bestehende Regelungen zusammen. Sie entflechtet auch Anforderungen. Wo es aus Umweltsicht geboten und vertretbar ist, erhalten Planer und Bauherren von Deponien künftig mehr Entscheidungsfreiheit für den Einsatz der jeweils besten Technik am gewählten Standort.

Gabriel: „Natürlich geben wir bei der Vereinfachung den einmal erreichten nationalen Deponiestandard nicht auf. An dem umweltpolitischen Grundsatz, dass nur vorbehandelte, biologisch inaktive Abfälle abgelagert werden, dass es intensive Kontrollen gibt und die Dichtungsbarrieren langfristig halten, ändert sich nichts.“

24 Juni 2007

Giftmüllskandal in der Elfenbeinküste: Enttäuschung über die Entschädigung

Abidjan (Elfenbeinküste), 24.06.2007 – Am Freitag gab der ivorische Staatspräsident Laurent Gbagbo Details zu Entschädigungszahlungen für Opfer des Giftmüllskandals vom August letzten Jahres bekannt. Die Betroffenen sind über die Höhe der angekündigten Entschädigung enttäuscht und fordern ein Treffen mit dem Präsidenten.

Im August letzten Jahres wurden giftige Abfälle, die auf einem vom niederländischen Unternehmen Trafigura gecharterten Schiff transportiert worden waren, illegal in Abidjan entsorgt. Atemprobleme, Erbrechen und Durchfall waren die Folgen für die Anwohner. 16 Menschen starben an den Folgen der Umweltverschmutzung und Tausende erkrankten. Trafigura hat sich zwar zu einem Ausgleich für die Opfer der illegalen Müllentsorgung bereit erklärt, bestreitet aber laut Reuters, falsch gehandelt zu haben. Das Unternehmen argumentiert, dass es eine ivorische Firma mit der Müllentsorgung beauftragt habe und damit nicht direkt verantwortlich sei. Trafigura zufolge handelte es sich bei dem Giftmüll um Reststoffe von Benzin, die mit ätzenden Lösungen vermischt waren. Zunächst sollten die Abfälle an Bord der „Probo Koala“ im Amsterdamer Hafen entsorgt werden. Das dies nur unter strengen Auflagen genehmigt wurde, die Trafigura nicht akzeptierte, wollte das Unternehmen den Müll in Nigeria entsorgen, wo es dafür aber keine lokalen Subunternehmen finden konnte. Auf diesem Weg gelangte die „Probo Koala“ nach Abidjan.

Nun sollen ab nächster Woche an die Familien verstorbener Personen umgerechnet 205.100 US-Dollar und 4.102 US-Dollar an 75 Personen, die sich aufgrund des Kontaktes mit den giftigen Substanzen im Krankenhaus behandeln lassen mussten, gezahlt werden. Personen, die kein Krankenhaus aufgesucht haben , sollen 408 US-Dollar erhalten. Diese Gruppe ist mit über 100.000 Menschen die größte. Für längerfristige Maßnahmen, wie die immer noch unvollständige Entsorgung der gesundheitsschädlichen Stoffe, Verbesserungen in den Krankenhäusern und den Bau einer Müllverbrennungsanlage will die Regierung 140,9 Millionen US-Dollar bereitstellen. Dies kritisiert Denis Papira Yao, der Vorsitzende eines Dachverbandes von Organisationen, die sich für die Rechte von Opfern derartiger Müllentsorgung einsetzen. Er sagte laut Reuters, dass die Zahlung von 408 US-Dollar für nichthospitalisierte Menschen eine Beleidigung sei. „Das ist bedeutungslos. Es wäre besser, nichts auszubezahlen“, so Denis Papira Yao. Yao fordert, dass die Regierung einen größeren Anteil der insgesamt 198 Millionen US-Dollar aus dem Vergleich, der mit Trafigura Anfang des Jahres erzielt wurde, an die Opfer ausschüttet.

  • Diskussionen
  • 22 März 2006

    UBA: Elektroschrott ist viel zu kostbar für die „Tonne”

    Pressemitteilung umweltbundesamt.de

    Kommunen nehmen Kühlschrank, Handy und Co. kostenlos zurück – auf die durchgestrichene Mülltonne achten
    Am 24. März 2006 ist es soweit: Alte Elektrogeräte dürfen nicht mehr in den Hausmüll. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Fernseher, DVD-Player, Mikrowellen oder Haartrockner stattdessen kostenlos bei den Sammelstellen der Städte und Gemeinden abgeben. Neue Elektrogeräte, die für private Haushalte bestimmt sind, tragen ab sofort ein klares Zeichen: Die „durchgestrichene Mülltonne”. Ältere Elektrogeräte ohne dieses Symbol – zum Beispiel der ausgediente Plattenspieler – dürfen ebenfalls nicht mehr in den Hausmüll. Wer dennoch sein altes Gerät über die Tonne entsorgt, muss mit Bußgeldern rechnen. Diese erheben die Kommunen. „Machen Sie mit”, appelliert der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Prof. Dr. Andreas Troge an die Bürgerinnen und Bürger. Denn das lohnt sich: Die Altgeräte gehen künftig über eigene Sammelsysteme an die Hersteller zurück, die den kostbaren Elektroschrott umweltgerecht verwerten und entsorgen. Dadurch können die Hersteller Kunststoffe und wertvolle Rohstoffe wie Gold oder Platin für neue Geräte zurück gewinnen. Dies schont Umwelt und Rohstoffe. Und es könnte nach Einschätzung des UBA bei steigenden Rohstoff- und Energiepreisen neue Produkte – zum Beispiel einzelne Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen – für die Verbraucher auf Dauer günstiger machen. Denn für die Hersteller wird Vieles erneut verwendbar.

    „Die getrennte Sammlung der Elektroaltgeräte ist ein richtiger Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Kreislaufwirtschaft”, so UBA-Präsident Troge. Ein wichtiger Grund für die ab 24. März 2006 geltende Regelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist, dass die Elektromüllberge in den vergangenen Jahren dreimal schneller wuchsen als die Menge des übrigen Siedlungsabfalls. Dies liegt vor allem an der immer kürzeren Nutzungsdauer für elektrische und elektronische Geräte. Jährlich fallen rund 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Dieser enthält zum Teil erhebliche Mengen umwelt- und gesundheitsgefährdender Schadstoffe – zum Beispiel Schwermetalle, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Asbest. Nur mit einer getrennten Sammlung lassen sich diese Schadstoffe aus dem Müllmüll ausschleusen und gezielt entsorgen. Zugleich ist es möglich, bis zu 80 Prozent der eingesetzten Materialien – wie Metalle, Edelmetalle und sortenreine Kunststoffe – wieder zu verwenden oder zumindest stofflich oder energetisch zu verwerten. Dies schont natürliche Ressourcen, denn die Gewinnung und Bereitstellung neuer Rohstoffe belastet zunehmend unsere Umwelt.

    Die neue Regelung betrifft alle möglichen elektronischen und elektrischen Geräte – von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera – egal wie alt. Neue Elektrogeräte tragen zur besseren Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher folgendes Symbol: durchkreuzte Mülltonne

    Das UBA informiert die Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Informationsblatt über die Rücknahme alter Elektrogeräte. Dieses steht mit weiteren Unterlagen unter http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/elektrog/index.htm zum Download bereit.
    Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Umwelthilfe unter www.green-electronics.info. Zusätzlich schaltet die Deutsche Umwelthilfe eine Verbraucherhotline. Diese beantwortet noch bis Ende Mai 2006 werktags zwischen 11 und 14 Uhr unter 0800 1177177 kostenlos Fragen zur Altgeräterücknahme.
    Ort und Öffnungszeiten der kommunalen Sammelstellen erfahren die Verbraucher bei ihrer Stadt oder Gemeinde.

    allg. >> Elektroschrott

    21 April 2003

    Hersteller muessen Elektroschrott kuenftig kostenlos zuruecknehmen

    Kommunen werden von Entsorgungsleistungen entlastet
    Pressemitteilung BMU.de

    Nach dem Vorstellungen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucher ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeraete kuenftig kostenlos zurückgeben können. Die Hersteller muessen fuer die Behandlung und Verwertung von Altgeräten sorgen und bestimmte Verwertungs- und Recycling-Anforderungen erfüllen. Dies geht aus einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums hervor, das die kuenftigen Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten umreißt. Ziel ist es, zwei europaeische Richtlinien zuegig in deutsches Recht umzusetzen, die seit Februar 2003 in Kraft sind: Die eine regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeraeten, die andere beschränkt die Verwendung bestimmter gefaehrlicher Stoffe in diesen Geraeten.

    Die Vorgaben der beiden EG-Richtlinien konkretisieren das Prinzip der Produktverantwortung, wie es im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bereits angelegt ist. Nach dem Vorschlag des BMU soll in einer neuen Elektro- und Elektronik-Altgeraete-Verordnung (kurz: ElektroV)
    sichergestellt werden, dass die Verbraucher ihre Altgeraete ab Mitte August 2005 kostenlos abgeben koennen. Die Verantwortung der Hersteller soll mit der Abholung der Altgeraete bei den kommunalen Sammelstellen einsetzen. Ihre Rücknahmepflicht soll sich auf alle Altgeraete beziehen, also auch auf solche, die vor in Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden oder sich keinem Produzenten mehr zuordnen lassen. Darueber hinaus soll die Verwendung gefaehrlicher Stoffe eingeschraenkt werden. So sollen ab dem 1. Juli 2006 keine Geraete mehr auf den Markt kommen, die Schwermetalle und bestimmte bromierte Flammschutzmittel enthalten.

    Das Bundesumweltministerium will einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern und auf dem Entsorgungsmarkt sicherstellen. So sollen sich alle Hersteller bei einer von der Wirtschaft einzurichtenden neutralen Stelle registrieren lassen und dieser nachweisen, dass sie ihren
    Entsorgungspflichten nachkommen. Die Abholung der Altgeraete bei den Kommunen soll organisiert und koordiniert werden, um "Trittbrettfahrerei" und "Rosinenpicken" zu verhindern.

    Die Eckpunkte koennen von der BMU-Internetseite (www.bmu.de) heruntergeladen werden.

    30 September 1998

    Bioabfallverordnung tritt am 01. Oktober 1998 in Kraft

    Strenge Anforderungen bei der Vermarktung von Bioabfallkomposten
    Pressemitteilung BMU

    Nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt nunmehr am 01. Oktober 1998 die Bioabfallverordnung in Kraft. Die Bundesregierung hatte die Änderungswünsche des Bundesrates gebilligt und der Verordnung am 24. August dieses Jahres endgültig zugestimmt.

    Gegenwärtig werden bundesweit jährlich fünf bis sechs Millionen Tonnen Bioabfälle (Küchenabfälle, Grünschnitt) in etwa 500 Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Qualitätskompost verarbeitet. Innerhalb weniger Jahre hat sich die Anlagenkapazität mehr als verzehnfacht. Je Bundesbürger werden rund 60 Kilogramm Bioabfälle pro Jahr erfaßt und nach der Kompostierung vor allem als Düngemittel verwertet.

    Mit der Bioabfallverordnung wird dem starken Anstieg der Einsammlung von Bioabfällen und der Verwertung dieser Materialien als Dünger Rechnung getragen. Während vor etwa zehn Jahren die getrennte Bioabfallerfassung noch eine untergeordnete Rolle spielte, stellt sie heute ein wichtiges Standbein in der kommunalen Abfallwirtschaft dar. Es ist davon auszugehen, daß mittlerweile weitgehend alle Stadt- und Landkreise im Bundesgebiet zumindest in Teilbereichen die getrennte Bioabfallerfassung eingeführt haben.

    Durch die Bioabfallverordnung erhält insbesondere die Landwirtschaft die Gewähr dafür, daß nur Materialien mit sehr niedrigen Schadstoffgehalten zum Einsatz kommen. Die Verordnung schafft darüber hinaus die für Kommunen und Anlagenbetreiber erforderliche Planungssicherheit, so daß von einem weiteren Ausbau der Kapazitäten für die Bioabfallkompostierung und -vergärung ausgegangen werden kann.

    Die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung sind:

    Die Verordnung enthält strenge Schadstoffgrenzwerte, die bei der Abgabe von Komposten oder anderen Bioabfällen zu beachten sind.
    Die Verordnung sieht in bestimmten Fällen Pflichten zur Untersuchung der Aufbringungsflächen vor. Auf Böden, die durch Schadstoffe belastet sind, dürfen Bioabfälle nicht aufgebracht werden.
    Die Verordnung gilt nicht für die "Eigenverwertung". Die Verwertung selbsterzeugter Bioabfälle auf betriebseigenen Flächen sowie die durch private Haushalte oder Kleingärtner (Schrebergärtner) durchgeführte Eigenkompostierung ist von den Vorgaben der Verordnung ausgenommen.
    Schadstoffuntersuchungen müssen im Regelfall mindestens im vierteljährlichen Abstand erfolgen oder je 2000 Tonnen eingesetzter Bioabfälle durchgeführt werden. Die zuständige Behörde kann zudem Untersuchungen über Schwermetalle hinaus auch auf andere Schadstoffe vorschreiben, wenn Anhaltspunkte für erhöhte Belastungen vorliegen.
    Daneben muß der Anwender von Bioabfällen und Komposten umfassend über Herkunft und Eigenschaft der Materialien informiert werden.
    Die Verordnung richtet sich im wesentlichen an die Hersteller von Komposten sowie an Landwirtschaft und Gartenbau als Abnehmer dieser Materialien. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte der Verordnung auch Voraussetzung für die Abgabe an andere Abnehmer. Dadurch wird gewährleistet, daß auch der private Verbraucher, der Bioabfallkomposte in seinem Haus- oder Kleingarten einsetzt, von den strengen Schadstoffvorgaben der Verordnung profitiert.

    Die Verordnung enthält eine vom Bundesrat beschlossene Einschränkung zur Verwertung biologisch abbaubarer Kunststoffe. Dieser Beschluß war von den betroffenen Kreisen dahingehend interpretiert worden, daß für biologisch abbaubare Kunststoffe, die teilweise oder vollständig aus fossilen Rohstoffen hergestellt werden, zukünftig ein generelles Verbot zur Verwertung auf Flächen gilt. Dies trifft jedoch so nicht zu. Auch für diese Materialien verbleiben - wenn auch eingeschränkte - Verwertungsmöglichkeiten auf landwirtschaftlichen und sonstigen Flächen.