28 Juni 2007

Justiz: Bio-Imker contra „Gen-Mais“

Ein Brandenburger Bio-Imker unterlag auch in zweiter Instanz in einem verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsstreit um den Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Er befürchtet, dass seine Bienen die von den Bienenständen ca. 900 bis 2.500 Meter entfernten Anbauflächen anfliegen, von den Maispflanzen Pollen sammeln und in den Honig eintragen. Um dies zu verhindern, verlangte er von der zuständigen Behörde, von den Maisbauern Maßnahmen zu fordern, die die Freisetzung von Maispollen verhindern. Diese könnten beispielsweise den Mais vor der Blüte ernten oder die Pollenfahnen jeweils zurückschneiden. Nachdem die Behörde derartige Ordnungsverfügungen abgelehnt hatte, verfolgte der Imker sein Begehren vergeblich mit einem Eilantrag weiter.

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, ist nunmehr auch seine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg ohne Erfolg geblieben. In seinem Beschluss vom gestrigen Tage führte der 11. Senat aus, dass nach der im Eilverfahren nur möglichern überschlägigen Prüfung ein Anspruch des Imkers auf ordnungsbehördliches Einschreiten nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit festgestellt werden könnte. Es sei schon fraglich, ob die Auffassung des Imkers zutreffe, dass sein Honig durch den vermutlich minimalen Eintrag von Pollen der gentechnisch veränderten Maispflanzen seine Verkehrsfähigkeit verliere. Jedenfalls dürften die aus dem Grundsatz der Koexistenz zwischen die Gentechnik nutzender, herkömmlicher und ökologischer Wirtschaftsweise folgenden Vorsorgepflichten der Landwirte nicht so weit gehen, dass sie auf die Befruchtung der Maispflanzen und damit auf die Ernte verzichten müssten. Vielmehr sei es dem Imker zuzumuten, seine Bienen für die relativ kurze Zeit der Maisblüte an einen Standort zu versetzen, von dem aus die Bienen die Gen-Maisfelder nicht erreichen.

Beschluss des 11. Senats vom 27. Juni 2007 - OVG 11 S 54.07 -
Pressemitteilung - 20/2007 Berlin, den 28.06.2007

24 Juni 2007

Giftmüllskandal in der Elfenbeinküste: Enttäuschung über die Entschädigung

Abidjan (Elfenbeinküste), 24.06.2007 – Am Freitag gab der ivorische Staatspräsident Laurent Gbagbo Details zu Entschädigungszahlungen für Opfer des Giftmüllskandals vom August letzten Jahres bekannt. Die Betroffenen sind über die Höhe der angekündigten Entschädigung enttäuscht und fordern ein Treffen mit dem Präsidenten.

Im August letzten Jahres wurden giftige Abfälle, die auf einem vom niederländischen Unternehmen Trafigura gecharterten Schiff transportiert worden waren, illegal in Abidjan entsorgt. Atemprobleme, Erbrechen und Durchfall waren die Folgen für die Anwohner. 16 Menschen starben an den Folgen der Umweltverschmutzung und Tausende erkrankten. Trafigura hat sich zwar zu einem Ausgleich für die Opfer der illegalen Müllentsorgung bereit erklärt, bestreitet aber laut Reuters, falsch gehandelt zu haben. Das Unternehmen argumentiert, dass es eine ivorische Firma mit der Müllentsorgung beauftragt habe und damit nicht direkt verantwortlich sei. Trafigura zufolge handelte es sich bei dem Giftmüll um Reststoffe von Benzin, die mit ätzenden Lösungen vermischt waren. Zunächst sollten die Abfälle an Bord der „Probo Koala“ im Amsterdamer Hafen entsorgt werden. Das dies nur unter strengen Auflagen genehmigt wurde, die Trafigura nicht akzeptierte, wollte das Unternehmen den Müll in Nigeria entsorgen, wo es dafür aber keine lokalen Subunternehmen finden konnte. Auf diesem Weg gelangte die „Probo Koala“ nach Abidjan.

Nun sollen ab nächster Woche an die Familien verstorbener Personen umgerechnet 205.100 US-Dollar und 4.102 US-Dollar an 75 Personen, die sich aufgrund des Kontaktes mit den giftigen Substanzen im Krankenhaus behandeln lassen mussten, gezahlt werden. Personen, die kein Krankenhaus aufgesucht haben , sollen 408 US-Dollar erhalten. Diese Gruppe ist mit über 100.000 Menschen die größte. Für längerfristige Maßnahmen, wie die immer noch unvollständige Entsorgung der gesundheitsschädlichen Stoffe, Verbesserungen in den Krankenhäusern und den Bau einer Müllverbrennungsanlage will die Regierung 140,9 Millionen US-Dollar bereitstellen. Dies kritisiert Denis Papira Yao, der Vorsitzende eines Dachverbandes von Organisationen, die sich für die Rechte von Opfern derartiger Müllentsorgung einsetzen. Er sagte laut Reuters, dass die Zahlung von 408 US-Dollar für nichthospitalisierte Menschen eine Beleidigung sei. „Das ist bedeutungslos. Es wäre besser, nichts auszubezahlen“, so Denis Papira Yao. Yao fordert, dass die Regierung einen größeren Anteil der insgesamt 198 Millionen US-Dollar aus dem Vergleich, der mit Trafigura Anfang des Jahres erzielt wurde, an die Opfer ausschüttet.

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