21 Oktober 2003

Trittin gegen Zusammenlegung von Bundesämtern UBA und BFN

"Arbeitsteilung zwischen Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz hat sich bewährt"
Pressemitteilung BMU.de

Trittin lehnt Empfehlung des Bundesrechnungshofs ab

Zu einer heute durch Presseberichte veröffentlichten Empfehlung des Bundesrechnungshofes, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) zu einer Behörde zusammenzuführen, erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:

Die Errichtung des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) basieren auf politischen Entscheidungen des Gesetzgebers. Der Bundesumweltminister sieht keinerlei Anlass, diese Entscheidungen in Frage zu stellen.

Die gesetzlich festgelegte Arbeitsteilung zwischen UBA und BfN ist sinnvoll und hat sich bewährt. Zudem ist nicht erkennbar, dass eine Zusammenlegung der beiden Ämter zu einer Kostenersparnis führen würde. Zu befürchten wäre vielmehr, dass dadurch zusätzliche Kosten entstünden.

16 Oktober 2003

BMU mit neuem Internetportal www.erneuerbare-energien.de

Neue Website des Bundesumweltministeriums
Pressemitteilung BMU

Seit heute sind die Erneuerbaren Energien online. Unter der Adresse www.erneuerbare-energien.de informiert das Bundesumweltministerium auf einer eigenen Website über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie.

In das Thema Erneuerbare Energien ist seit einigen Jahren viel Bewegung gekommen. Die regenerativen Energieträger steuern heute rund acht Prozent zum Stromverbrauch bei. Durch die Nutzung der Erneuerbaren Energien werden jährlich rund 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart. Diese Entwicklung setzt sich fort, denn bis 2010 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergie- und Stromverbrauch verdoppeln.

Derzeit wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Rahmen der Novellierung weiterentwickelt. Beschlossen ist bereits, dass das Programm zur Förderung der erneuerbaren Energien im kommendem Jahr mit neuen Förderkonditionen weitergeführt wird. Zinsgünstige Darlehensprogramme sowie Forschung und Entwicklung werden den Prozess des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien begleiten.

Die neue Website informiert unter anderem über diese Entwicklungen, die einen zentralen Punkt in den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung einnehmen. Die Internet-Seite berichtet ferner über Möglichkeiten der Nutzung Erneuerbarer Energien, Neues aus der Forschung, Änderungen der Gesetzgebung sowie die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Arbeitsplätze.

Alle Aktualisierungen auf der Erneuerbare-Energien-Webseite werden im E-Mail-Newsletter des Bundesumweltministeriums zusammengefasst, der zwei Mal monatlich erscheint und der unter URL www.bmu.de/newsletter kostenlos bezogen werden kann.

>> www.erneuerbare-energien.de

15 August 2003

„Erneuerbare Energien sind die Zukunft der Energiewirtschaft“

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Osnabrück, 15.08.03 - Der Anteil der erneuerbaren Energien an der bundesdeutschen Stromversorgung hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Aktuell wird aus erneuerbaren Energiequellen rund neun Prozent des deutschen Nettostrom-Verbrauchs gedeckt, davon allein fünf Prozent aus Windstrom. Bis 2010 soll Strom aus erneuerbaren Energien einen Anteil von 12,5 Prozent am Bruttostrom-Verbrauch erreicht haben. Basis dafür ist die Verpflichtung zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union. Die genannte Marke beschreibt außerdem ein Zwischenziel im Rahmen der Nachhaltigkeitstrategie der Bundesregierung.

Erneuerbare Energien tragen in erheblichem Maße zum Erreichen der europaweit vereinbarten Klimaschutzziele bei. Bereits heute beläuft sich die potenzielle jährliche CO2-Einsparung durch Windkraft-Nutzung in Deutschland auf etwa 20 Mio. Tonnen. Das entspricht einem Anteil an der CO2-Einsparung an der Gesamtreduktions-Verpflichtung Deutschlands von fast zehn Prozent. Bei den Ökoenergien handelt es sich zudem um heimische Energieträger. Sie leisten ihren Beitrag zur Unabhängigkeit der deutschen Energieversorgung auf den von Risiken bedrohten internationalen Rohstoffmärkten.

BWE-Vize Albers: „Die Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Branche haben bislang zur Schaffung von 130.000 Arbeitsplätzen beigetragen. Das künftige Potenzial für neue Arbeitsplätze in diesem Sektor ist enorm: Bis zum Jahr 2020 können 500.000 Menschen im Bereich der erneuerbare Energien beschäftigt werden.“ Die dezentrale Struktur einer Versorgung mit Ökoenergien, so Albers weiter, bewirke außerdem, dass Arbeitsplätze in den strukturschwachen Regionen Deutschlands geschaffen werden. Mit dem Ausbau von Know-how im Bereich innovativer Technologien in diesem Sektor schaffe sich Deutschland auch große Chancen auf den Exportmärkten und für die künftige Wirtschaftsentwicklung. „Die großen Stromkonzerne haben das bislang versäumt. Sie setzen weiter auf die Nutzung traditioneller Energieträger.“

Der BWE fordert deshalb von der Bundesregierung, dass den mittelständischen Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Branche faire und stabile Wettbewerbschancen eingeräumt werden. Ein wichtiges Instrument ist dabei das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die künftige Regulierungsbehörde, die für transparente Verhältnisse auf dem bundesdeutschen Strommarkt sorgen soll.

Generell, so Albers, müssen in Zukunft auch Vertreter der Erneuerbare-Energien-Branche mit am Tisch sitzen, wenn Gespräche mit der Energiewirtschaft stattfinden.
  • Windenergie-Forum
  • 21 April 2003

    Hersteller muessen Elektroschrott kuenftig kostenlos zuruecknehmen

    Kommunen werden von Entsorgungsleistungen entlastet
    Pressemitteilung BMU.de

    Nach dem Vorstellungen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucher ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeraete kuenftig kostenlos zurückgeben können. Die Hersteller muessen fuer die Behandlung und Verwertung von Altgeräten sorgen und bestimmte Verwertungs- und Recycling-Anforderungen erfüllen. Dies geht aus einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums hervor, das die kuenftigen Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten umreißt. Ziel ist es, zwei europaeische Richtlinien zuegig in deutsches Recht umzusetzen, die seit Februar 2003 in Kraft sind: Die eine regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeraeten, die andere beschränkt die Verwendung bestimmter gefaehrlicher Stoffe in diesen Geraeten.

    Die Vorgaben der beiden EG-Richtlinien konkretisieren das Prinzip der Produktverantwortung, wie es im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bereits angelegt ist. Nach dem Vorschlag des BMU soll in einer neuen Elektro- und Elektronik-Altgeraete-Verordnung (kurz: ElektroV)
    sichergestellt werden, dass die Verbraucher ihre Altgeraete ab Mitte August 2005 kostenlos abgeben koennen. Die Verantwortung der Hersteller soll mit der Abholung der Altgeraete bei den kommunalen Sammelstellen einsetzen. Ihre Rücknahmepflicht soll sich auf alle Altgeraete beziehen, also auch auf solche, die vor in Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden oder sich keinem Produzenten mehr zuordnen lassen. Darueber hinaus soll die Verwendung gefaehrlicher Stoffe eingeschraenkt werden. So sollen ab dem 1. Juli 2006 keine Geraete mehr auf den Markt kommen, die Schwermetalle und bestimmte bromierte Flammschutzmittel enthalten.

    Das Bundesumweltministerium will einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern und auf dem Entsorgungsmarkt sicherstellen. So sollen sich alle Hersteller bei einer von der Wirtschaft einzurichtenden neutralen Stelle registrieren lassen und dieser nachweisen, dass sie ihren
    Entsorgungspflichten nachkommen. Die Abholung der Altgeraete bei den Kommunen soll organisiert und koordiniert werden, um "Trittbrettfahrerei" und "Rosinenpicken" zu verhindern.

    Die Eckpunkte koennen von der BMU-Internetseite (www.bmu.de) heruntergeladen werden.