21 Januar 2013

Staatengemeinschaft beschließt weltweite Quecksilberkonvention

Nr. 009/13 | 21.01.2013 BMU-Pressemitteilung

Erfolgreicher Abschluss der fünften Verhandlungsrunde

In Genf ist die fünfte und letzte internationale Verhandlungsrunde für eine Quecksilberkonvention zu Ende gegangen. Hierzu trafen sich rund 900 Delegierte aus über 140 Staaten. Das Mandat für die Erarbeitung dieser Konvention erteilte der Verwaltungsrat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen im Februar 2009. Nach knapp vier Jahren ist es gelungen, ein anspruchsvolles, weltweit bindendes Instrument zur Reduzierung der Verwendung von anthropogenem Quecksilber und zur Minderung der gefährlichen Quecksilberemission zu beschließen.
Das Schwermetall Quecksilber wird insbesondere über die Luft global in der Umwelt verbreitet. Es wird außerdem durch Einträge in Flüsse und Meere in die Nahrungskette eingeleitet. Besonders in Entwicklungsländern sind Menschen betroffen, z.B. durch den Verzehr von Fisch. Aber auch in Europa ist die Bevölkerung diesen Quecksilberemissionen ausgesetzt. Die mögliche Schädigung des Nerven-, Atmungs- und Verdauungssystems beim Menschen, besonders bei Kindern, schon durch kleinste Mengen des Schwermetalls, macht daher diese weltweite Konvention erforderlich.
Die ausgearbeitete Konvention enthält Elemente zur Minderung der Gefahren durch Quecksilberemissionen in den Bereichen des Handels und der Versorgung mit Quecksilber, der Quecksilberemissionen in Produkten, aus Industrieprozessen und -anlagen. Auch wird die Behandlung des Quecksilbers als Abfall und bei der Lagerung geregelt. Darüber hinaus enthält die Konvention Maßnahmen für den kleinformatigen Goldbergbau zum Schutz der Arbeiter. Anders als in anderen Chemikalienkonventionen, ist der Staatengemeinschaft eine Einigung über die Einrichtung eines Überprüfungsausschusses gelungen, der die Umsetzung und Einhaltung der Konvention überwachen soll. Er wird mit dem Inkrafttreten des Quecksilberübereinkommens arbeitsfähig sein.
Die Konvention bedeutet zwar keinen kompletten Quecksilber-Ausstieg in allen Bereichen, sie stellt aber einen bedeutenden Schritt zur Minderung der Belastung von Umwelt und Gesundheit vor gefährlichen Quecksilberemissionen dar. Sie tritt in Kraft, nachdem 50 Staaten ratifiziert haben. Ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung dürfen dann auch keine neuen Quecksilberminen mehr geöffnet werden. Die Konvention soll den Namen ´Minamata Konvention´ tragen und dazu im Oktober 2013 in Japan von möglichst vielen Ländern gezeichnet werden. Sie ruft den schweren Quecksilberunfall in den 50er Jahren in Japan in Erinnerung und soll dazu beitragen, dass sich ein solches Ereignis weltweit nicht wiederholen kann.

14 Januar 2013

Peking mit Smog-Rekord

Der Schadstoffindex der amerikanischen Botschaft in Peking für Feinstaub überstieg heute mit mehr als 700 den Unbedenklichkeitswert (50) um mehr als das Vierzehnfache. Das Gesundheitswesen verzeichnet einen rapiden Anstieg der Atemwegsbeschwerden. Nun scheinen auch die Behörden reagieren zu wollen, untersagten bspw. einigen Schulen den Sportunterricht im Freien und drosselten in einigen Betrieben die Produktion. Die zahlreichen Kohlekraftwerke und ca. 5 Mio. Kraftfahrzeuge der chinesischen Hauptstadt dürfen indes fortgesetzt die Luft verpesten. Lediglich aus Gründen der durch den Smog stark behinderten Sicht wurde auf einigen innerstädtischen Schnellstraßen der Verkehr reduziert oder untersagt. Für den morgigen Tag wird mit aufkommendem Wind gerechnet, der die Smog-Glocke auflösen soll.