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21 Januar 2013

Staatengemeinschaft beschließt weltweite Quecksilberkonvention

Nr. 009/13 | 21.01.2013 BMU-Pressemitteilung

Erfolgreicher Abschluss der fünften Verhandlungsrunde

In Genf ist die fünfte und letzte internationale Verhandlungsrunde für eine Quecksilberkonvention zu Ende gegangen. Hierzu trafen sich rund 900 Delegierte aus über 140 Staaten. Das Mandat für die Erarbeitung dieser Konvention erteilte der Verwaltungsrat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen im Februar 2009. Nach knapp vier Jahren ist es gelungen, ein anspruchsvolles, weltweit bindendes Instrument zur Reduzierung der Verwendung von anthropogenem Quecksilber und zur Minderung der gefährlichen Quecksilberemission zu beschließen.
Das Schwermetall Quecksilber wird insbesondere über die Luft global in der Umwelt verbreitet. Es wird außerdem durch Einträge in Flüsse und Meere in die Nahrungskette eingeleitet. Besonders in Entwicklungsländern sind Menschen betroffen, z.B. durch den Verzehr von Fisch. Aber auch in Europa ist die Bevölkerung diesen Quecksilberemissionen ausgesetzt. Die mögliche Schädigung des Nerven-, Atmungs- und Verdauungssystems beim Menschen, besonders bei Kindern, schon durch kleinste Mengen des Schwermetalls, macht daher diese weltweite Konvention erforderlich.
Die ausgearbeitete Konvention enthält Elemente zur Minderung der Gefahren durch Quecksilberemissionen in den Bereichen des Handels und der Versorgung mit Quecksilber, der Quecksilberemissionen in Produkten, aus Industrieprozessen und -anlagen. Auch wird die Behandlung des Quecksilbers als Abfall und bei der Lagerung geregelt. Darüber hinaus enthält die Konvention Maßnahmen für den kleinformatigen Goldbergbau zum Schutz der Arbeiter. Anders als in anderen Chemikalienkonventionen, ist der Staatengemeinschaft eine Einigung über die Einrichtung eines Überprüfungsausschusses gelungen, der die Umsetzung und Einhaltung der Konvention überwachen soll. Er wird mit dem Inkrafttreten des Quecksilberübereinkommens arbeitsfähig sein.
Die Konvention bedeutet zwar keinen kompletten Quecksilber-Ausstieg in allen Bereichen, sie stellt aber einen bedeutenden Schritt zur Minderung der Belastung von Umwelt und Gesundheit vor gefährlichen Quecksilberemissionen dar. Sie tritt in Kraft, nachdem 50 Staaten ratifiziert haben. Ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung dürfen dann auch keine neuen Quecksilberminen mehr geöffnet werden. Die Konvention soll den Namen ´Minamata Konvention´ tragen und dazu im Oktober 2013 in Japan von möglichst vielen Ländern gezeichnet werden. Sie ruft den schweren Quecksilberunfall in den 50er Jahren in Japan in Erinnerung und soll dazu beitragen, dass sich ein solches Ereignis weltweit nicht wiederholen kann.

16 August 2012

BMU-Doku: Altmaiers 10-Punkte-Programm

"Mit neuer Energie" Das 10-Punkte-Programm für eine Energie- und Umweltpolitik mit Ambition und Augenmaß von Bundesumweltminister Peter Altmaier


  1. Energiewende als Kernaufgabe moderner Umwelt- und Wirtschaftspolitik erfolgreich und effizient umsetzen
  2. Neuer Schwung für Klimaschutz
  3. Nukleare Entsorgung im Konsens regeln
  4. Naturschutz und Gewässerschutz voranbringen (Kompensationsverordnung und Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  5. Wertstofferfassung und Mehrweg als zentrale Elemente von Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz stärken
  6. Schutz vor elektromagnetischen Feldern verbessern
  7. Diskussion über unkonventionelle Erdgasvorkommen (Fracking) verantwortlich gestalten
  8. Bürgerbeteiligung und Transparenz als Voraussetzung erfolgreicher Umweltpolitik
  9. Lehren aus Rio: Neue Wege in der Europäischen und Internationalen Umweltpolitik
  10. Perspektive 2030

27 September 2011

Bundesumweltministerium fördert energieeffiziente Abwasseranlagen mit 10 Millionen Euro

BMU-Pressemitteilung: Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des Förderschwerpunktes im Umweltinnovationsprogramm „Energieeffiziente Abwasseranlagen“13 innovative Vorhaben mit insgesamt knapp 10 Millionen Euro. Die Parlamentarische Staatssek-retärin des Bundesumweltministeriums, Katherina Reiche, übergab heute in Berlin entsprechende Förderbescheide an die Unternehmen Katherina Reiche hob auf der Tagung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) den großen Erfolg des Förderschwerpunkts hervor. Reiche: „Die Resonanz auf die Bekanntmachung war sehr beachtlich. Mit den jetzt zur Förderung ausgewählten Vorhaben werden die Potentiale für mehr Energieeffizienz und Ressourcenschutz in Abwasseranlagen in den Mittelpunkt gerückt sowie ihre technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit belegt. Dies wird weitere kommunale und industrielle Anlagenbetreiber motivieren, in solche Projekte zu investieren.“ Der Förderschwerpunkt wurde im September 2010 auf der Messe IFAT ENTSORGA ausgerufen. Insgesamt wurden bundesweit 13 innovative Projekte von kommunalen und industriellen Betreibern von Abwasseranlagen aus den insgesamt 21 eingereichten Vorhaben ausgewählt. Abwasseranlagen verbrauchen ein Fünftel der Energie in deutschen Städten und Gemeinden. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich der Energiebedarf von Abwasseranlagen im Betrieb um bis zu 20 Prozent senken lässt. Außerdem kann eine Verdoppelung bis Vervierfachung der Eigenenergieerzeugung erreicht werden. Moderne Abwasseranlagen leisten darüber hinaus einen Beitrag zum stofflichen Ressourcenschutz. Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung innovativer Technologien gefördert. Die Vorhaben müssen über den Stand der Technik hinaus gehen und sollten Demonstrationscharakter haben. Weitere Informationen unter http://www.umweltinnovationen-in-abwasseranlagen.de

24 September 2008

BMU zur Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft
Gabriel: Deponierecht wird einfacher

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel das deutsche Deponierecht deutlich vereinfacht und entschlackt. „Wir haben heute das über die Jahre gewachsene, zersplitterte Deponierecht zu einer übersichtlichen Regelung zusammengeführt. Die Anwendung wird damit für Behörden und Betreiber sehr viel leichter“, so Gabriel. Mit dem Kabinettsbeschluss wurden die Anforderungen der so genannten Deponieverordnung, der Abfallablagerungsverordnung sowie der Deponieverwertungsverordnung in einem Regelwerk zusammengefasst. Zudem wurden drei Verwaltungsvorschriften aus den neunziger Jahren zum mittlerweile veralteten Stand der Abfallbeseitigung gestrichen.

„Eine nachhaltige Entsorgungswirtschaft kommt nicht ohne moderne Deponien aus, die dem Stand der Technik entsprechen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, um solche Anlagen einrichten, betreiben und schließlich auch stilllegen zu können, fordern modernste Standards“, sagte Gabriel.

Die neue Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts führt nicht nur bestehende Regelungen zusammen. Sie entflechtet auch Anforderungen. Wo es aus Umweltsicht geboten und vertretbar ist, erhalten Planer und Bauherren von Deponien künftig mehr Entscheidungsfreiheit für den Einsatz der jeweils besten Technik am gewählten Standort.

Gabriel: „Natürlich geben wir bei der Vereinfachung den einmal erreichten nationalen Deponiestandard nicht auf. An dem umweltpolitischen Grundsatz, dass nur vorbehandelte, biologisch inaktive Abfälle abgelagert werden, dass es intensive Kontrollen gibt und die Dichtungsbarrieren langfristig halten, ändert sich nichts.“

18 September 2008

BMU zum Haushalt 2009

Gabriel: Haushalt des Bundesumweltministeriums gegenüber 2005 fast verdoppelt
Umweltminister begrüßt Einigung beim Emissionshandel
PRESSEERKLÄRUNG

Wenn der Haushalt in Zahlen gegossene Politik ist, dann zeigt dieser Bundeshaushalt, wie hoch die Bedeutung der Umwelt- und Klimapolitik für diese Bundesregierung ist“, sagte heute Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in der Haushaltsdebatte des Bundestages. „Gegenüber 2005 hat sich der Haushalt meines Ministeriums fast verdoppelt. Die Steigerung kommt ganz überwiegend konkreten Projekten zugute, von denen Verbrauchern, Haushalte, Schulen, Kommunen und Unternehmen profitieren. Das konnte nur gelingen, weil diese Bundesregierung für eine solide Finanzpolitik steht.“ Der Minister betonte, dass gerade der Klimaschutz große ökonomische Chancen biete. „Gute Arbeit und gute Umwelt gehören zusammen.“

Gabriel begrüßte die Einigung innerhalb der Bundesregierung zum Emissionshandel. „Wir haben uns unmissverständlich darauf verständigt, dass ab 2013 100 Prozent der zur Stromerzeugung benötigten Emissionszertifikate versteigert werden. Es wird keine Ausnahmen für neue Kraftwerke geben – und auch keine Subventionen für Neubauten. Damit verhindern wir leistungslose Extragewinne bei den Energieversorgern. Denn die Konzerne haben ja bereits 100 Prozent der Kosten auf die Stromkunden umgelegt, obwohl sie gegenwärtig 90 Prozent der Zertifikate kostenlos zugeteilt bekommen.“

Erstes Ziel bei den internationalen Klimaschutzverhandlungen sei es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Industrie zu schaffen, sagte der Bundesumweltminister. „So lange für Unternehmen in Europa aber schärfere Klimaschutzauflagen gelten, als beispielsweise für Konkurrenten in China, müssen wir Sonderregelungen finden. Denn wir reduzieren keine CO2-Emissionen dadurch, dass wir die Industrie aus Deutschland verdängen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die besonders kohlenstoffintensiven Industriezweige, die im internationalen Wettbewerb stehen, auch nach 2013 die benötigten Zertifikate vollständig kostenlos erhalten.“ Unternehmen, die selbst kaum CO2 ausstoßen, aber einen hohen Stromverbrauch haben - wie etwa Aluminiumhütten oder Elektrostahlwerke -, sollen nach dem Willen der Bundesregierung über kostenlos zugeteilte Emissionszertifikate einen Ausgleich für Nachteile im internationalen Wettbewerb erhalten. Die kostenlose Zuteilung soll sich zukünftig an der klimafreu!
ndlichsten verfügbaren Technologie orientieren. „Nur wenn wir zeigen, dass Klimaschutz und Wirtschaftswachstum zusammenpassen, können wir in den internationalen Verhandlungen Erfolg haben“, sagte Gabriel.

Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf setzt die Bundesregierung bei Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz einen deutlichen Schwerpunkt. Die Mittel für die Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums werden 2009 um 60 Millionen auf 460 Millionen Euro ansteigen. Davon sollen auch im kommenden Jahr wieder 120 Millionen Euro für internationale Maßnahmen eingesetzt werden. Das Marktanreizprogramm, mit dem der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich gefördert wird, steigt auf über 400 Millionen Euro; im Jahr 2005 standen dafür real nur 130 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Gesamtvolumen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Haushalts beträgt im Jahre 2009 1,32 Milliarden Euro. Das sind rund 477,2 Millionen Euro (entspricht 56 Prozent) mehr als 2008. Der BMU-Haushalt ist nur eine Teilmenge der Umweltschutzausgaben des Bundes insgesamt. Im Bundeshaushalt 2009 sind Umweltschutzausgaben in Höhe von insgesamt rd. 5,5 Milliarden Euro veranschlagt.

Der Wortlaut der Bundestagsrede von Sigmar Gabriel steht im Internet: www.bmu.de.

13 Mai 2008

BMU-PE: 46.000 Hektar für den Naturschutz

Nr.: 16/2008 Presseerklärung Bundesumweltministerium

Nationales Naturerbe wird dauerhaft unter Schutz gestellt

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Eine der größten Flächenübertragungen zugunsten des Naturschutzes wurde heute in der Wahner Heide bei Köln besiegelt: Wenige Tage vor Beginn der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn übertrug der Bund ökologisch besonders wertvolle Areale mit einer Gesamtfläche von insgesamt 46.000 Hektar an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU). Die DBU wird sicherstellen, dass diese Flächen als Nationales Naturerbe (NNE) langfristig geschützt werden. Es handelt sich dabei vor allem um große ehemals militärisch genutzte Liegenschaften. Mit Naturschutzverbänden und Bundesländern führt der Bund derzeit Gespräche zur Übertragung weiterer bundeseigener Flächen. Die Koalitionsparteien hatten 2005 vereinbart, gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes (inklusive der Flächen des "Grünen Bandes") in einer Größenordnung von bis zu 125.000 Hektar unentgeltlich an Naturschutzträger zu übertragen. Dies entspricht einer Größenordnung von zehn Nationalparken nationalen Zuschnitts.

"Heute ist ein wichtiger Tag für den Naturschutz in Deutschland. Weil sich Bundeswehr und Bundesforsten in der Vergangenheit vorbildlich verhalten haben, besitzen viele ehemalige militärische Liegenschaften einen hohen Naturschutzwert. Mit der DBU haben wir einen starken und verlässlichen Partner für die langfristige Sicherung dieser Flächen gewonnen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. "Es freut mich besonders, dass die Unterzeichnung des Rahmenvertrages zwischen dem Bund und der DBU noch vor der UN-Naturschutzkonferenz stattfinden konnte."

Die Sicherung des Nationalen Naturerbes ist ein internationales Vorzeigeprojekt Wir unterstreichen damit als Gastgeberland, dass wir es ernst meinen mit dem Schutz der biologischen Vielfalt."

"Wenn wir heute den spezifischen Besonderheiten ehemaliger militärischer Übungsflächen als Flächen des Nationalen Naturerbes Rechnung tragen wollen, müssen wir geeignete Lösungen für die dauerhafte Sicherung des Naturschutzzweckes finden", sagte Staatssekretär Karl Diller. "Die Vereinbarung sieht insbesondere vor, einer breiten Öffentlichkeit eine Vielzahl von wunderbaren Natureindrücken zugänglich zu machen, ohne sie den Gefahren, die mit einem Betreten nicht munitionsberäumter Flächen verbunden sind, auszusetzen."

Der Kuratoriumsvorsitzende der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Hubert Weinzierl, betonte, mit der Übernahme der Flächen werde die Stiftung den Auftrag, einen Beitrag zum Erhalt des Nationalen Naturerbes zu leisten, langfristig und in einer bundesweit relevanten Größenordnung umsetzen. Die Stiftung wolle auf ihren Flächen die Strukturvielfalt und den heimischen Reichtum an Tier- und Pflanzenarten erhalten und optimieren. Dabei strebe die DBU ausdrücklich Kooperationen mit anderen Akteuren und Flächeneignern und sonstigen interessierten Gruppen an.

Nach einer detaillierten Bestandsaufnahme werde mit ihnen im Laufe der kommenden Jahre gemeinsam erarbeitet, wie im Einzelnen und konkret die jeweilige Fläche des nationalen Naturerbes für die Zukunft gesichert werden könne.

Die DBU übernimmt mit der heutigen Vertragsunterzeichnung vor allem große ehemalig militärisch genutzte Liegenschaften. Die Naturschutzverbände und Naturschutzstiftungen haben sich bereit erklärt, weitere bis zu 20.000 Hektar der eher kleineren Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungs­gesellschaft mbH (LMBV) zu übernehmen. Hier soll der Übertragungsprozess bald eingeleitet werden. Für die Länder sind insbesondere die Flächen in den Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturschutzgroßprojekten des Bundes sowie die Flächen des Grünen Bandes vorgesehen. Hierzu laufen noch Abstimmungsgespräche.

05 Mai 2008

UN-Naturschutzkonferenz

UN-Naturschutzkonferenz: Vielfalt ist sauwichtig!
Astrid Klug präsentiert Plakate zur UN-Naturschutzkonferenz

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug, hat heute in Bonn eine Serie von Großplakaten zur UN-Naturschutz­konferenz präsentiert. Auf Großflächenplakaten ergreifen Tiere wie Affe, Schwein, Esel und Bär selbst Partei für bedrohte Arten und die biologische Vielfalt im Ganzen. „Wir wollen mit ungewöhnlichen Motiven auf ansprechende, überraschende und irritierende Weise Aufmerksamkeit schaffen. Denn ein komplexes Thema wie die biologische Vielfalt ist für eine große Öffentlichkeit nicht immer leicht zu erläutern“, sagte Klug.

Plakatiert werden soll unter Schlagzeilen wie „Vielfalt ist kein Affentheater“ oder „Vielfalt ist sauwichtig“ unter anderem rund um den Konferenzort und entlang wichtiger Straßen in Bonn. „Die Plakataktion soll Menschen für eine der zentralen umweltpolitischen Herausforderungen dieses Jahrhunderts einnehmen: den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Auf den Plakaten werben Tiere dafür, dass sich die Menschen auf der anstehenden UN-Naturschutzkonferenz für ihr Anliegen einsetzen“, so Astrid Klug.

Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt steht im Mittelpunkt der 9. UN-Naturschutzkonferenz der Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt. Die Konferenz findet mit etwa 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 190 Staaten der Erde vom 19. bis 30. Mai in Bonn statt.

29 April 2008

Biologische Vielfalt/UN

Eine Schule, Ein Baum, Ein Geschenk an die Natur
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ruft weltweit Schülerinnen und Schüler auf, Bäume zu pflanzen

Eine grüne Welle soll am 22. Mai, dem „Tag zur Biologischen Vielfalt“ der Vereinten Nationen um den Globus laufen: Unter dem Slogan „Eine Schule, Ein Baum, Ein Geschenk an die Natur“ werden Schulen aller Zeitzonen aufgerufen, an diesem Tag einen Baum zu pflanzen und damit eine „Green Wave“ auf ihre Reise um den Erdball zu schicken. Der Aufruf zur Aktion wurde heute im Internet unter http://greenwave.cbd.int frei geschaltet.

Die Green Wave ist eine Aktion des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, koordiniert durch das Sekretariat des Übereinkommens in Montreal und angeführt vom Bun-desumweltministerium und vom Bundesamt für Naturschutz. Die Aktion unterstützt die Kampagne des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) „Plant for the Planet“. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wird am 22. Mai gemeinsam mit dem Exekutiv-Sekretär des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, Ahmed Djoghlaf, der Präsidentin des Bundes-amtes für Naturschutz, Beate Jessel sowie der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Bärbel Dieck-mann, den ersten Baum in Bonn pflanzen und damit das Startsignal für die „Green Wave“ geben.

„Ich wünsche mir, dass sich weltweit viele Schülerinnen und Schüler an der Aktion am 22. Mai beteiligen, um ein Signal zu setzen für die Bedeutung der biologischen Vielfalt Gerade jungen Menschen ist die Erhaltung Ihrer Lebensgrundlagen besonders wichtig. Das ist auch gut so, denn sie können uns Entscheidungsträger mahnen, mutige Vorschläge zu machen und durchzusetzen“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Anlässlich des Starts der Webseite betonte auch Ahmed Djoughlaf, Exkutivdirektor des Übereinkommens über die biologische Vielfalt: „Kinder und Jugendliche sind die jetzigen und zu-künftigen Anwälte unseres fragilen Planeten Erde. Sie müssen am Schutz und der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen durch ihr Engagement in Schulen und Gemeinschaften beteiligt werden. Damit werden sie zu den Vorreitern einer Umweltpolitik von morgen. Wenn sich Tausende junge Menschen rund um den Globus an der Green Wave beteiligen, können Sie uns damit auf ihre und unsere Verpflichtung für gesunde Ökosysteme und eine lebendige Vielfalt hinweisen.“

Die „Green Wave“ soll ein weltweites Zeichen auf der 9. UN-Naturschutzkonferenz, die vom 19.-30.05. in Bonn stattfindet, setzen. Dort werden rund 5000 internationale Delegierte über Maß-nahmen zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Grundlage unseres Lebens beraten. Ziel ist, den Verlust an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2010 signifikant zu verringern.

25 Juli 2005

Waldschutz-Konferenz

Trittin: Schutz fuer die Waelder weltweit verbessern

Internationale Waldschutzexperten beraten in Bonn

Auf Einladung von Bundesumweltminister Juergen Trittin tagt vom 25. bis 29. Juli 2005 in Bonn die Expertengruppe "Biodiversitaet der Waelder" des UN-Uebereinkommens ueber die biologische Vielfalt.

Aus Anlass dieser Tagung forderte der Bundesumweltminister ein entschiedeneres internationales Vorgehen zum Schutz der Waelder. "Wir brauchen keine unverbindlichen Erklaerungen, sondern klare Ziele fuer die internationalen Waldschutzaktivitaeten der naechsten fuenf Jahre", sagte Trittin.

Die Einladung nach Deutschland unterstreiche das große Engagement der Bundesregierung beim Schutz der Waelder weltweit, so der Bundesumweltminister weiter.
Die Bundesregierung foerdert in großem Massstab Waldschutzprojekte in Entwicklungslaendern, treibt die Arbeiten an einem Urwaldschutzgesetz voran und setzt sich bei der EU, den Vereinten Nationen sowie im Rahmen der G8-Staaten fuer mehr Waldschutz ein. "Diese Generation wird Augenzeuge, wie weltweit die Waelder in einem atemberaubenden Tempo vernichtet werden", sagte Trittin.
Allein in den Tropen werden jedes Jahr 15 Millionen Hektar Wald abgeholzt, eine Flaeche halb so groß wie Italien. Ob Berggorillas in Afrika oder sibirische Tiger in Russland - ohne Waelder als Lebensraum koennen sie nicht ueberleben. "Die Waldvernichtung hat verheerende Folgen fuer Natur und Mensch.", so der Bundesumweltminister.Die einzigartige biologische Vielfalt der Waelder ist in vielen Laendern der Erde eine unverzichtbare Basis fuer eine dauerhafte und stabile Entwicklung. "Haben wir erst einmal klare Ziele fuer den internationalen Schutz der Waelder im internationalen Rahmen festgelegt, werden es Bremser in der internationalen Waldpolitik kuenftig sehr viel schwerer haben", sagte Trittin.

Presseerklärung des BMU

06 April 2005

Kampagnenhomepage "Deutschland hat unendlich viel Energie"

Klaus Töpfer und Jürgen Trittin starten Informationskampagne für Erneuerbare Energien
Pressemitteilung BMU.de

Unter dem Motto "Deutschland hat unendlich viel Energie" hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute in Essen eine Informationskampagne für erneuerbare Energien gestartet. Gemeinsam mit dem Direktor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), Klaus Töpfer, warb der Minister für einen stärkeren Ausbau der Energiequellen Sonne, Biomasse, Wind, Wasser und Erdwärme. Trittin: "Die deutschen Unternehmen haben gerade in der Wind- und Solarbranche eine internationale Spitzenposition in der Technologieentwicklung erreicht. Ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix hilft dem Klimaschutz und schafft Arbeitsplätze."

Der Präsident der Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Johannes Lackmann, stellte mit der "Essener Deklaration" die anspruchsvollen Ziele der Branche vor. So will sie die Zahl der Arbeitsplätze bis 2020 vervierfachen. Der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien sei kein Selbstläufer und keine Benefizveranstaltung für ein paar Außenseiter, sondern bedürfe der konsequenten Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und Forschung.

Die Auftaktveranstaltung im Herzen des Ruhrgebietes bezeichnete Jürgen Trittin als wichtigen Schritt bei der Wende zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Die erneuerbaren Energien erreichten 2004 einen Gesamtumsatz von rund 11,5 Milliarden Euro. Rund 130.000 Arbeitsplätze hat die Branche bislang geschaffen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das durch die Ökosteuer finanzierte Marktanreizprogramm und die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe schaffen Investitionssicherheit und somit Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Der Bundesumweltminister: "Wir sichern uns durch unsere Vorreiterrolle Wettbewerbsvorteile für die Märkte von morgen". Die Informationskampagne solle die Akzeptanz für eine klimaverträgliche, ressourcenschonende und krisensichere Energieversorgung erhöhen.

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Unter dem Motto "Deutschland hat unendlich viel Energie" wurde im April 2005 eine Informationskampagne für erneuerbare Energien vom damaligen Bundesumweltminister Trittin und dem Schirmherren der Kampagne, UNEP-Direktor Töpfer gestartet. Die zunächst auf drei Jahre angelegte Kampagne wird von der Branche der erneuerbaren Energien getragen und durch das Bundesumweltministerium unterstützt. Die Erneuerbare-Energien-Branche will sich als eine innovative, wachstumsstarke und arbeitsplatzschaffende Branche der Öffentlichkeit präsentieren und überparteilich über Hintergründe und Zukunftsperspektiven informieren. Hierzu wurde eine Essener Deklaration mit konkreten Zielen bis 2020 von der Branche unterzeichnet.

Im November 2007 haben die Projektpartner die Fortführung der Informationskampagne für Erneuerbare Energien beschlossen. Die Kampagne wird damit auch weiterhin Informations- und Überzeugungsarbeit zu den Erneuerbaren Energien leisten. Wir wollen verstärkt Innovationen, Erfolgsgeschichten, Potenziale und die Menschen hinter den Erneuerbaren Energien ins Rampenlicht stellen. Mit dem Kampagnenkonzept für 2008 setzen wir auf spannende Veranstaltungen, ausdrucksstarke Bilder und die gewohnt fundierten Hintergrundinformationen.

>> www.unendlich-viel-energie.de

21 Oktober 2003

Trittin gegen Zusammenlegung von Bundesämtern UBA und BFN

"Arbeitsteilung zwischen Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz hat sich bewährt"
Pressemitteilung BMU.de

Trittin lehnt Empfehlung des Bundesrechnungshofs ab

Zu einer heute durch Presseberichte veröffentlichten Empfehlung des Bundesrechnungshofes, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) zu einer Behörde zusammenzuführen, erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:

Die Errichtung des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) basieren auf politischen Entscheidungen des Gesetzgebers. Der Bundesumweltminister sieht keinerlei Anlass, diese Entscheidungen in Frage zu stellen.

Die gesetzlich festgelegte Arbeitsteilung zwischen UBA und BfN ist sinnvoll und hat sich bewährt. Zudem ist nicht erkennbar, dass eine Zusammenlegung der beiden Ämter zu einer Kostenersparnis führen würde. Zu befürchten wäre vielmehr, dass dadurch zusätzliche Kosten entstünden.

16 Oktober 2003

BMU mit neuem Internetportal www.erneuerbare-energien.de

Neue Website des Bundesumweltministeriums
Pressemitteilung BMU

Seit heute sind die Erneuerbaren Energien online. Unter der Adresse www.erneuerbare-energien.de informiert das Bundesumweltministerium auf einer eigenen Website über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie.

In das Thema Erneuerbare Energien ist seit einigen Jahren viel Bewegung gekommen. Die regenerativen Energieträger steuern heute rund acht Prozent zum Stromverbrauch bei. Durch die Nutzung der Erneuerbaren Energien werden jährlich rund 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart. Diese Entwicklung setzt sich fort, denn bis 2010 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergie- und Stromverbrauch verdoppeln.

Derzeit wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Rahmen der Novellierung weiterentwickelt. Beschlossen ist bereits, dass das Programm zur Förderung der erneuerbaren Energien im kommendem Jahr mit neuen Förderkonditionen weitergeführt wird. Zinsgünstige Darlehensprogramme sowie Forschung und Entwicklung werden den Prozess des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien begleiten.

Die neue Website informiert unter anderem über diese Entwicklungen, die einen zentralen Punkt in den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung einnehmen. Die Internet-Seite berichtet ferner über Möglichkeiten der Nutzung Erneuerbarer Energien, Neues aus der Forschung, Änderungen der Gesetzgebung sowie die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Arbeitsplätze.

Alle Aktualisierungen auf der Erneuerbare-Energien-Webseite werden im E-Mail-Newsletter des Bundesumweltministeriums zusammengefasst, der zwei Mal monatlich erscheint und der unter URL www.bmu.de/newsletter kostenlos bezogen werden kann.

>> www.erneuerbare-energien.de

21 April 2003

Hersteller muessen Elektroschrott kuenftig kostenlos zuruecknehmen

Kommunen werden von Entsorgungsleistungen entlastet
Pressemitteilung BMU.de

Nach dem Vorstellungen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucher ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeraete kuenftig kostenlos zurückgeben können. Die Hersteller muessen fuer die Behandlung und Verwertung von Altgeräten sorgen und bestimmte Verwertungs- und Recycling-Anforderungen erfüllen. Dies geht aus einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums hervor, das die kuenftigen Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten umreißt. Ziel ist es, zwei europaeische Richtlinien zuegig in deutsches Recht umzusetzen, die seit Februar 2003 in Kraft sind: Die eine regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeraeten, die andere beschränkt die Verwendung bestimmter gefaehrlicher Stoffe in diesen Geraeten.

Die Vorgaben der beiden EG-Richtlinien konkretisieren das Prinzip der Produktverantwortung, wie es im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bereits angelegt ist. Nach dem Vorschlag des BMU soll in einer neuen Elektro- und Elektronik-Altgeraete-Verordnung (kurz: ElektroV)
sichergestellt werden, dass die Verbraucher ihre Altgeraete ab Mitte August 2005 kostenlos abgeben koennen. Die Verantwortung der Hersteller soll mit der Abholung der Altgeraete bei den kommunalen Sammelstellen einsetzen. Ihre Rücknahmepflicht soll sich auf alle Altgeraete beziehen, also auch auf solche, die vor in Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden oder sich keinem Produzenten mehr zuordnen lassen. Darueber hinaus soll die Verwendung gefaehrlicher Stoffe eingeschraenkt werden. So sollen ab dem 1. Juli 2006 keine Geraete mehr auf den Markt kommen, die Schwermetalle und bestimmte bromierte Flammschutzmittel enthalten.

Das Bundesumweltministerium will einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern und auf dem Entsorgungsmarkt sicherstellen. So sollen sich alle Hersteller bei einer von der Wirtschaft einzurichtenden neutralen Stelle registrieren lassen und dieser nachweisen, dass sie ihren
Entsorgungspflichten nachkommen. Die Abholung der Altgeraete bei den Kommunen soll organisiert und koordiniert werden, um "Trittbrettfahrerei" und "Rosinenpicken" zu verhindern.

Die Eckpunkte koennen von der BMU-Internetseite (www.bmu.de) heruntergeladen werden.

30 September 1998

Rücknahme- und Pfandpflichten der Batterieverordnung treten in Kraft

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Am 1. Oktober 1998 treten die Kernregelungen der Batterieverordnung vom 27. März 1998 in Kraft. Ab morgen ist somit jeder Verbraucher verpflichtet, gebrauchte Batterien beim Händler oder einer kommunalen Sammelstelle abzugeben. Handel und kommunale Sammelstellen nehmen die Batterien kostenlos zurück und geben sie an das von den Batterieherstellern eingerichtete Gemeinsame Rücknahmesystem (GRS) weiter, das die umweltverträgliche Entsorgung übernimmt. Beim Kauf einer neuen Starterbatterie (Autobatterie) ist künftig ein Pfand in Höhe von 15 DM zu entrichten, wenn nicht gleichzeitig eine alte Starterbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand wird bei Rückgabe der Starterbatterie erstattet.

Mit dem vollständigen Inkrafttreten der Batterieverordnung besteht in Deutschland nunmehr eine umfassende Rücknahme- und Verwertungspflicht für Batterien, die zu einer spürbaren Entlastung der Umwelt von Schwermetallen führen wird. Durch die Rücknahme alter Batterien wird gewährleistet, daß sie nicht mehr im Restmüll landen, sondern auf Kosten der Hersteller umweltverträglich entsorgt werden. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und Umsetzung der Produktverantwortung.

Die Rücknahme gebrauchter Batterien über den Handel erfolgt überall dort, wo Batterien verkauft werden. Der Händler muß alle Batterien, die der Verbraucher in haushaltsüblichen Mengen zu ihm bringt, zurücknehmen - unabhängig davon, ob sie bei ihm gekauft wurden oder nicht. Allerdings braucht er nur solche Batteriearten zu akzeptieren, die er auch in seinem Sortiment führt. Beim Verkauf einer neuen Batterie hat der Händler den Verbraucher durch Informationstafeln auf die Möglichkeit zur kostenlosen Rückgabe sowie die Pflicht zur Rückgabe hinzuweisen und ihn über die Bedeutung der seit 3. April 1998 geltenden Kennzeichnung für schadstoffhaltige Batterien aufzuklären.

Bioabfallverordnung tritt am 01. Oktober 1998 in Kraft

Strenge Anforderungen bei der Vermarktung von Bioabfallkomposten
Pressemitteilung BMU

Nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt nunmehr am 01. Oktober 1998 die Bioabfallverordnung in Kraft. Die Bundesregierung hatte die Änderungswünsche des Bundesrates gebilligt und der Verordnung am 24. August dieses Jahres endgültig zugestimmt.

Gegenwärtig werden bundesweit jährlich fünf bis sechs Millionen Tonnen Bioabfälle (Küchenabfälle, Grünschnitt) in etwa 500 Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Qualitätskompost verarbeitet. Innerhalb weniger Jahre hat sich die Anlagenkapazität mehr als verzehnfacht. Je Bundesbürger werden rund 60 Kilogramm Bioabfälle pro Jahr erfaßt und nach der Kompostierung vor allem als Düngemittel verwertet.

Mit der Bioabfallverordnung wird dem starken Anstieg der Einsammlung von Bioabfällen und der Verwertung dieser Materialien als Dünger Rechnung getragen. Während vor etwa zehn Jahren die getrennte Bioabfallerfassung noch eine untergeordnete Rolle spielte, stellt sie heute ein wichtiges Standbein in der kommunalen Abfallwirtschaft dar. Es ist davon auszugehen, daß mittlerweile weitgehend alle Stadt- und Landkreise im Bundesgebiet zumindest in Teilbereichen die getrennte Bioabfallerfassung eingeführt haben.

Durch die Bioabfallverordnung erhält insbesondere die Landwirtschaft die Gewähr dafür, daß nur Materialien mit sehr niedrigen Schadstoffgehalten zum Einsatz kommen. Die Verordnung schafft darüber hinaus die für Kommunen und Anlagenbetreiber erforderliche Planungssicherheit, so daß von einem weiteren Ausbau der Kapazitäten für die Bioabfallkompostierung und -vergärung ausgegangen werden kann.

Die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung sind:

Die Verordnung enthält strenge Schadstoffgrenzwerte, die bei der Abgabe von Komposten oder anderen Bioabfällen zu beachten sind.
Die Verordnung sieht in bestimmten Fällen Pflichten zur Untersuchung der Aufbringungsflächen vor. Auf Böden, die durch Schadstoffe belastet sind, dürfen Bioabfälle nicht aufgebracht werden.
Die Verordnung gilt nicht für die "Eigenverwertung". Die Verwertung selbsterzeugter Bioabfälle auf betriebseigenen Flächen sowie die durch private Haushalte oder Kleingärtner (Schrebergärtner) durchgeführte Eigenkompostierung ist von den Vorgaben der Verordnung ausgenommen.
Schadstoffuntersuchungen müssen im Regelfall mindestens im vierteljährlichen Abstand erfolgen oder je 2000 Tonnen eingesetzter Bioabfälle durchgeführt werden. Die zuständige Behörde kann zudem Untersuchungen über Schwermetalle hinaus auch auf andere Schadstoffe vorschreiben, wenn Anhaltspunkte für erhöhte Belastungen vorliegen.
Daneben muß der Anwender von Bioabfällen und Komposten umfassend über Herkunft und Eigenschaft der Materialien informiert werden.
Die Verordnung richtet sich im wesentlichen an die Hersteller von Komposten sowie an Landwirtschaft und Gartenbau als Abnehmer dieser Materialien. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte der Verordnung auch Voraussetzung für die Abgabe an andere Abnehmer. Dadurch wird gewährleistet, daß auch der private Verbraucher, der Bioabfallkomposte in seinem Haus- oder Kleingarten einsetzt, von den strengen Schadstoffvorgaben der Verordnung profitiert.

Die Verordnung enthält eine vom Bundesrat beschlossene Einschränkung zur Verwertung biologisch abbaubarer Kunststoffe. Dieser Beschluß war von den betroffenen Kreisen dahingehend interpretiert worden, daß für biologisch abbaubare Kunststoffe, die teilweise oder vollständig aus fossilen Rohstoffen hergestellt werden, zukünftig ein generelles Verbot zur Verwertung auf Flächen gilt. Dies trifft jedoch so nicht zu. Auch für diese Materialien verbleiben - wenn auch eingeschränkte - Verwertungsmöglichkeiten auf landwirtschaftlichen und sonstigen Flächen.