08 Dezember 2004

Deutsche Wälder stark geschädigt

Meldung Wikinews.de

Berlin (Deutschland), 08.12.2004 – Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Die Grünen) veröffentlichte in Berlin den Waldzustandsbericht 2004. Dieser wird seit Anfang der 1980er-Jahre nach Beginn der Diskussion um das so genannte Waldsterben erhoben. Danach ist der deutsche Wald so stark geschädigt wie nie zuvor. Nur noch 28 Prozent der Wälder wurden als nicht geschädigt eingestuft.
Hauptgrund für die Verschlechterung des Zustandes sei der heiße und trockene Sommer 2003 mit hohen Ozonwerten. Die unter der hohen Schadstoffbelastung der Böden leidenden Bäume sind nicht mehr in der Lage, sich dem Klimawandel ausreichend anzupassen. Besonders Fichten leiden zunehmend unter dem seit dem Sommer 2003 sich stark vermehrenden Borkenkäfer.
Besonders der Buche geht es so schlecht wie nie zuvor, 55 Prozent der Kronen weisen hier starke Schäden auf. Aber auch bei Eiche und Fichte sind die Schäden mit 45 beziehungsweise 35 Prozent besorgniserregend. Im Schnitt stieg der Anteil der an den Kronen stark geschädigten Bäume um acht Prozent auf eine neue Höchstmarke von 31 Prozent.
Besonders stark betroffen sind die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Berlin. Auf der anderen Seite steigt die Holzmasse in Kubikmeter pro Hektar seit Jahren kontinuierlich an.
Künast forderte als Konsequenz eine Reduzierung der Ozonbelastung und eine Verjüngung des Waldbestands. An die Verbraucher appellierte sie verstärkt Energie zu sparen und vermehrt einheimische Hölzer zu verwenden.
Mit der „Charta für Holz“ will Künast die Nutzung von Holz in den nächsten zehn Jahren um 20 Prozent erhöhen. Die Stiftung „Wald in Not“, die sich nach eigenem Bekunden als private Initiative zur Erhaltung und Vermehrung des Waldes versteht, plädiert trotz negativem Bericht für eine stärkere Nutzung und hält den Aufbau von Mischbeständen für wichtig.
Naturschutzverbände wie BUND und Deutscher Naturschutzring kritisieren die Ankündigungen Künasts und fordern Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffe und eine stärkere Bejagung des Wildes.

30 November 2004

Friedliche Koexistenz mit Vögeln möglich

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Berlin, 30.11.2004– Einige Vogelschützer setzen Windräder mit Mordmaschinen gleich. Da wird von „geschredderten“ Vogelschwärmen berichtet, von blutigen Kadavern am Fuße der Windradtürme und vom Abwandern ganzer Arten. „Das Thema Vogelschutz und Windenergie ist emotional stark aufgeladen“, so Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE): „Doch wer mit Vogelkundlern spricht, erhält ein sehr differenziertes Bild der Problematik. Windenergie und Vogelschutz sind kein Widerspruch.“

Dass Windkraftanlagen zur friedlichen Koexistenz mit Vögeln fähig sind, belegen etwa Beobachtungen in Niedersachsen, über die der Deutsche Naturschutzring berichtet: Im Wybelsumer Polder westlich von Emden wurde 1999/2000 ein Windpark mit 44 Windenergieanlagen errichtet. Heute zählt man dort mehr Vögel als früher: Von den 21 regelmäßig vorkommenden Gastvogelarten kommen nur drei Arten in geringeren Beständen vor. Die Bestände von acht Arten blieben gleich. Und zehn Arten haben sich deutlich vermehrt.

Vogeltod durch Windkraft kommt hierzulande vergleichsweise selten vor: Der BUND rechnet mit durchschnittlich 0,5 toten Vögeln pro Anlage und Jahr, derzeit also statistisch rund 8.000. Zum Vergleich listet der BUND auf, dass „jeweils ca. 5 - 10 Millionen Vögel im Straßenverkehr und an Hochspannungsmasten pro Jahr in Deutschland sterben“. Auch den mysteriösen Tod von 200 Fledermäusen in einem Brandenburger Windpark konnten Wissenschaftler klären: Die Tiere hatten sich eine Windrad-Gondel als Schlafplatz ausgesucht, wurden aber nicht von den Rotorblättern erschlagen, sondern sind verhungert. BWE-Präsident Ahmels: „Manchmal muss in einer Gemeinde der Vogelschutz herhalten, wenn Politik, Bau- und Immissionsschutzrecht nicht auf der Seite der Windkraftgegner stehen.“ Ahmels mahnt eine Versachlichung der Diskussion und mehr Langzeitstudien an.

So stellten Wissenschaftler der TU Berlin in einer Langzeitstudie fest: Die meisten Brutvögel zeigten eine „geringe Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen“ auf. Dass Langzeitstudien unerlässlich sind, glaubt auch der emeritierte Biologie-Professor Hans-Heiner Bergmann. Vögel können sich laut Bergmann an die menschliche Zivilisation und ihre technischen Errungenschaften mit der Zeit gewöhnen. So lag etwa die Fluchtdistanz von arktischen Wildgänsen gegenüber Bundesstraßen vor zwanzig Jahren noch bei 500 bis 1.000 Metern, während die Wildgänse heute bis auf 30 Meter an die Straße heranrücken. Auch an Windräder hätten sich einige Schwärme bereits gewöhnt. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch Frank Bergen: In seiner Doktorarbeit analysierte der Biologe über drei Jahre lang das Verhalten von Vögeln in mehreren westfälischen Windparks. Demnach hätten Windräder auf Greifvögel wie Mäusebussard, Turmfalke und Rotmilan „keinen signifikanten Einfluss“.

Wird ein Windpark gebaut, greifen Planer und Betreiber heute auf verschiedenste Methoden zurück, um dem Vogelschutz gerecht zu werden. So können Ornithologen mit Hilfe modernster Software Landschaften vogelgerecht bewerten und bei der Planung eines Windparks entsprechende Szenarien entwerfen. Deren Visualisierung gleicht dann Wärmebildern, auf denen man leicht mögliche Bestandsveränderungen einzelner Vogelarten nachvollziehen kann. Ahmels: „Die Ornithologie zeigt, dass sich Vogelschutz und Windenergie durchaus ergänzen können. Dazu sind jedoch einheitliche Analyse-Instrumente und mehr Langzeitstudien notwendig. Und wer die Windenergie mal aus der Vogelperspektive betrachtet, wird feststellen, dass eine emissionsfreie Stromerzeugung unserer Flora und Fauna äußerst gut tut.“
  • Windenergie-Forum
  • 27 August 2004

    Neue Emnid-Umfrage: 85 Prozent der Deutschen befürworten Förderung Erneuerbarer Energien

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Berlin, 27.08.2004 - 59 Prozent der Deutschen sind für eine Verstärkung der Förderung der Erneuerbaren Energien. 26 Prozent möchten die Förderung auf jetzigem Niveau beibehalten und nur 12 Prozent der Deutschen möchten diese verringern bzw. ganz abschaffen. Dies ergab eine aktuell

    veröffentlichte repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Emnid im Auftrag des Greenpeace-Magazins.

    Dieses Ergebnis belegt, dass vier von fünf Deutsche die Umlage auf den Strompreis aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes akzeptieren. Die aktuelle Umlage beträgt lediglich rund 0,4 Cent pro Kilowattstunde bei einem durchschnittlichen Strompreis von 19 Cent. Bemerkenswertes Ergebnis der Studie ist auch, dass die Sorge der Deutschen um ihre Umwelt mit 81 Prozent noch vor der um Kriminalität, Krieg und Terroranschläge mit 78 bzw. 75 Prozent liegt. Einzig die Sorge um die wirtschaftliche Lage und den Zustand der Sozialsysteme steht mit 86 Prozent noch höher als die um die Umwelt.

    Ergebnis der Umfrage ist weiter, dass trotz Negativ-Kampagnen der großen Stromkonzerne gegen Erneuerbare Energien quer durch alle Altersgruppen, Regionen und politischen Lager vier von fünf Deutschen für eine Beibehaltung oder gar für den Ausbau der Förderung der Energie aus Wind, Sonne, Biomasse, Wasser und Geothermie sind.

    Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie e.V.: „Mit Kohle und Öl ist die wirtschaftliche und ökologische Zukunft Deutschlands nicht mehr zu gestalten. Die Bevölkerung hat längst erkannt, dass dringend Alternativen zur fossilen Energieversorgung notwendig sind.“

    Die kompletten Ergebnisse der Studie sind erhältlich unter Greenpeace Magazin Umfrage
  • Windenergie-Forum
  • 21 Oktober 2003

    Trittin gegen Zusammenlegung von Bundesämtern UBA und BFN

    "Arbeitsteilung zwischen Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz hat sich bewährt"
    Pressemitteilung BMU.de

    Trittin lehnt Empfehlung des Bundesrechnungshofs ab

    Zu einer heute durch Presseberichte veröffentlichten Empfehlung des Bundesrechnungshofes, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) zu einer Behörde zusammenzuführen, erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:

    Die Errichtung des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) basieren auf politischen Entscheidungen des Gesetzgebers. Der Bundesumweltminister sieht keinerlei Anlass, diese Entscheidungen in Frage zu stellen.

    Die gesetzlich festgelegte Arbeitsteilung zwischen UBA und BfN ist sinnvoll und hat sich bewährt. Zudem ist nicht erkennbar, dass eine Zusammenlegung der beiden Ämter zu einer Kostenersparnis führen würde. Zu befürchten wäre vielmehr, dass dadurch zusätzliche Kosten entstünden.

    16 Oktober 2003

    BMU mit neuem Internetportal www.erneuerbare-energien.de

    Neue Website des Bundesumweltministeriums
    Pressemitteilung BMU

    Seit heute sind die Erneuerbaren Energien online. Unter der Adresse www.erneuerbare-energien.de informiert das Bundesumweltministerium auf einer eigenen Website über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie.

    In das Thema Erneuerbare Energien ist seit einigen Jahren viel Bewegung gekommen. Die regenerativen Energieträger steuern heute rund acht Prozent zum Stromverbrauch bei. Durch die Nutzung der Erneuerbaren Energien werden jährlich rund 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart. Diese Entwicklung setzt sich fort, denn bis 2010 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergie- und Stromverbrauch verdoppeln.

    Derzeit wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Rahmen der Novellierung weiterentwickelt. Beschlossen ist bereits, dass das Programm zur Förderung der erneuerbaren Energien im kommendem Jahr mit neuen Förderkonditionen weitergeführt wird. Zinsgünstige Darlehensprogramme sowie Forschung und Entwicklung werden den Prozess des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien begleiten.

    Die neue Website informiert unter anderem über diese Entwicklungen, die einen zentralen Punkt in den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung einnehmen. Die Internet-Seite berichtet ferner über Möglichkeiten der Nutzung Erneuerbarer Energien, Neues aus der Forschung, Änderungen der Gesetzgebung sowie die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Arbeitsplätze.

    Alle Aktualisierungen auf der Erneuerbare-Energien-Webseite werden im E-Mail-Newsletter des Bundesumweltministeriums zusammengefasst, der zwei Mal monatlich erscheint und der unter URL www.bmu.de/newsletter kostenlos bezogen werden kann.

    >> www.erneuerbare-energien.de

    15 August 2003

    „Erneuerbare Energien sind die Zukunft der Energiewirtschaft“

    Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

    Osnabrück, 15.08.03 - Der Anteil der erneuerbaren Energien an der bundesdeutschen Stromversorgung hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Aktuell wird aus erneuerbaren Energiequellen rund neun Prozent des deutschen Nettostrom-Verbrauchs gedeckt, davon allein fünf Prozent aus Windstrom. Bis 2010 soll Strom aus erneuerbaren Energien einen Anteil von 12,5 Prozent am Bruttostrom-Verbrauch erreicht haben. Basis dafür ist die Verpflichtung zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union. Die genannte Marke beschreibt außerdem ein Zwischenziel im Rahmen der Nachhaltigkeitstrategie der Bundesregierung.

    Erneuerbare Energien tragen in erheblichem Maße zum Erreichen der europaweit vereinbarten Klimaschutzziele bei. Bereits heute beläuft sich die potenzielle jährliche CO2-Einsparung durch Windkraft-Nutzung in Deutschland auf etwa 20 Mio. Tonnen. Das entspricht einem Anteil an der CO2-Einsparung an der Gesamtreduktions-Verpflichtung Deutschlands von fast zehn Prozent. Bei den Ökoenergien handelt es sich zudem um heimische Energieträger. Sie leisten ihren Beitrag zur Unabhängigkeit der deutschen Energieversorgung auf den von Risiken bedrohten internationalen Rohstoffmärkten.

    BWE-Vize Albers: „Die Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Branche haben bislang zur Schaffung von 130.000 Arbeitsplätzen beigetragen. Das künftige Potenzial für neue Arbeitsplätze in diesem Sektor ist enorm: Bis zum Jahr 2020 können 500.000 Menschen im Bereich der erneuerbare Energien beschäftigt werden.“ Die dezentrale Struktur einer Versorgung mit Ökoenergien, so Albers weiter, bewirke außerdem, dass Arbeitsplätze in den strukturschwachen Regionen Deutschlands geschaffen werden. Mit dem Ausbau von Know-how im Bereich innovativer Technologien in diesem Sektor schaffe sich Deutschland auch große Chancen auf den Exportmärkten und für die künftige Wirtschaftsentwicklung. „Die großen Stromkonzerne haben das bislang versäumt. Sie setzen weiter auf die Nutzung traditioneller Energieträger.“

    Der BWE fordert deshalb von der Bundesregierung, dass den mittelständischen Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Branche faire und stabile Wettbewerbschancen eingeräumt werden. Ein wichtiges Instrument ist dabei das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die künftige Regulierungsbehörde, die für transparente Verhältnisse auf dem bundesdeutschen Strommarkt sorgen soll.

    Generell, so Albers, müssen in Zukunft auch Vertreter der Erneuerbare-Energien-Branche mit am Tisch sitzen, wenn Gespräche mit der Energiewirtschaft stattfinden.
  • Windenergie-Forum
  • 21 April 2003

    Hersteller muessen Elektroschrott kuenftig kostenlos zuruecknehmen

    Kommunen werden von Entsorgungsleistungen entlastet
    Pressemitteilung BMU.de

    Nach dem Vorstellungen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucher ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeraete kuenftig kostenlos zurückgeben können. Die Hersteller muessen fuer die Behandlung und Verwertung von Altgeräten sorgen und bestimmte Verwertungs- und Recycling-Anforderungen erfüllen. Dies geht aus einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums hervor, das die kuenftigen Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten umreißt. Ziel ist es, zwei europaeische Richtlinien zuegig in deutsches Recht umzusetzen, die seit Februar 2003 in Kraft sind: Die eine regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeraeten, die andere beschränkt die Verwendung bestimmter gefaehrlicher Stoffe in diesen Geraeten.

    Die Vorgaben der beiden EG-Richtlinien konkretisieren das Prinzip der Produktverantwortung, wie es im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bereits angelegt ist. Nach dem Vorschlag des BMU soll in einer neuen Elektro- und Elektronik-Altgeraete-Verordnung (kurz: ElektroV)
    sichergestellt werden, dass die Verbraucher ihre Altgeraete ab Mitte August 2005 kostenlos abgeben koennen. Die Verantwortung der Hersteller soll mit der Abholung der Altgeraete bei den kommunalen Sammelstellen einsetzen. Ihre Rücknahmepflicht soll sich auf alle Altgeraete beziehen, also auch auf solche, die vor in Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden oder sich keinem Produzenten mehr zuordnen lassen. Darueber hinaus soll die Verwendung gefaehrlicher Stoffe eingeschraenkt werden. So sollen ab dem 1. Juli 2006 keine Geraete mehr auf den Markt kommen, die Schwermetalle und bestimmte bromierte Flammschutzmittel enthalten.

    Das Bundesumweltministerium will einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern und auf dem Entsorgungsmarkt sicherstellen. So sollen sich alle Hersteller bei einer von der Wirtschaft einzurichtenden neutralen Stelle registrieren lassen und dieser nachweisen, dass sie ihren
    Entsorgungspflichten nachkommen. Die Abholung der Altgeraete bei den Kommunen soll organisiert und koordiniert werden, um "Trittbrettfahrerei" und "Rosinenpicken" zu verhindern.

    Die Eckpunkte koennen von der BMU-Internetseite (www.bmu.de) heruntergeladen werden.

    30 September 1998

    Rücknahme- und Pfandpflichten der Batterieverordnung treten in Kraft

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

    Am 1. Oktober 1998 treten die Kernregelungen der Batterieverordnung vom 27. März 1998 in Kraft. Ab morgen ist somit jeder Verbraucher verpflichtet, gebrauchte Batterien beim Händler oder einer kommunalen Sammelstelle abzugeben. Handel und kommunale Sammelstellen nehmen die Batterien kostenlos zurück und geben sie an das von den Batterieherstellern eingerichtete Gemeinsame Rücknahmesystem (GRS) weiter, das die umweltverträgliche Entsorgung übernimmt. Beim Kauf einer neuen Starterbatterie (Autobatterie) ist künftig ein Pfand in Höhe von 15 DM zu entrichten, wenn nicht gleichzeitig eine alte Starterbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand wird bei Rückgabe der Starterbatterie erstattet.

    Mit dem vollständigen Inkrafttreten der Batterieverordnung besteht in Deutschland nunmehr eine umfassende Rücknahme- und Verwertungspflicht für Batterien, die zu einer spürbaren Entlastung der Umwelt von Schwermetallen führen wird. Durch die Rücknahme alter Batterien wird gewährleistet, daß sie nicht mehr im Restmüll landen, sondern auf Kosten der Hersteller umweltverträglich entsorgt werden. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und Umsetzung der Produktverantwortung.

    Die Rücknahme gebrauchter Batterien über den Handel erfolgt überall dort, wo Batterien verkauft werden. Der Händler muß alle Batterien, die der Verbraucher in haushaltsüblichen Mengen zu ihm bringt, zurücknehmen - unabhängig davon, ob sie bei ihm gekauft wurden oder nicht. Allerdings braucht er nur solche Batteriearten zu akzeptieren, die er auch in seinem Sortiment führt. Beim Verkauf einer neuen Batterie hat der Händler den Verbraucher durch Informationstafeln auf die Möglichkeit zur kostenlosen Rückgabe sowie die Pflicht zur Rückgabe hinzuweisen und ihn über die Bedeutung der seit 3. April 1998 geltenden Kennzeichnung für schadstoffhaltige Batterien aufzuklären.

    Bioabfallverordnung tritt am 01. Oktober 1998 in Kraft

    Strenge Anforderungen bei der Vermarktung von Bioabfallkomposten
    Pressemitteilung BMU

    Nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt nunmehr am 01. Oktober 1998 die Bioabfallverordnung in Kraft. Die Bundesregierung hatte die Änderungswünsche des Bundesrates gebilligt und der Verordnung am 24. August dieses Jahres endgültig zugestimmt.

    Gegenwärtig werden bundesweit jährlich fünf bis sechs Millionen Tonnen Bioabfälle (Küchenabfälle, Grünschnitt) in etwa 500 Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Qualitätskompost verarbeitet. Innerhalb weniger Jahre hat sich die Anlagenkapazität mehr als verzehnfacht. Je Bundesbürger werden rund 60 Kilogramm Bioabfälle pro Jahr erfaßt und nach der Kompostierung vor allem als Düngemittel verwertet.

    Mit der Bioabfallverordnung wird dem starken Anstieg der Einsammlung von Bioabfällen und der Verwertung dieser Materialien als Dünger Rechnung getragen. Während vor etwa zehn Jahren die getrennte Bioabfallerfassung noch eine untergeordnete Rolle spielte, stellt sie heute ein wichtiges Standbein in der kommunalen Abfallwirtschaft dar. Es ist davon auszugehen, daß mittlerweile weitgehend alle Stadt- und Landkreise im Bundesgebiet zumindest in Teilbereichen die getrennte Bioabfallerfassung eingeführt haben.

    Durch die Bioabfallverordnung erhält insbesondere die Landwirtschaft die Gewähr dafür, daß nur Materialien mit sehr niedrigen Schadstoffgehalten zum Einsatz kommen. Die Verordnung schafft darüber hinaus die für Kommunen und Anlagenbetreiber erforderliche Planungssicherheit, so daß von einem weiteren Ausbau der Kapazitäten für die Bioabfallkompostierung und -vergärung ausgegangen werden kann.

    Die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung sind:

    Die Verordnung enthält strenge Schadstoffgrenzwerte, die bei der Abgabe von Komposten oder anderen Bioabfällen zu beachten sind.
    Die Verordnung sieht in bestimmten Fällen Pflichten zur Untersuchung der Aufbringungsflächen vor. Auf Böden, die durch Schadstoffe belastet sind, dürfen Bioabfälle nicht aufgebracht werden.
    Die Verordnung gilt nicht für die "Eigenverwertung". Die Verwertung selbsterzeugter Bioabfälle auf betriebseigenen Flächen sowie die durch private Haushalte oder Kleingärtner (Schrebergärtner) durchgeführte Eigenkompostierung ist von den Vorgaben der Verordnung ausgenommen.
    Schadstoffuntersuchungen müssen im Regelfall mindestens im vierteljährlichen Abstand erfolgen oder je 2000 Tonnen eingesetzter Bioabfälle durchgeführt werden. Die zuständige Behörde kann zudem Untersuchungen über Schwermetalle hinaus auch auf andere Schadstoffe vorschreiben, wenn Anhaltspunkte für erhöhte Belastungen vorliegen.
    Daneben muß der Anwender von Bioabfällen und Komposten umfassend über Herkunft und Eigenschaft der Materialien informiert werden.
    Die Verordnung richtet sich im wesentlichen an die Hersteller von Komposten sowie an Landwirtschaft und Gartenbau als Abnehmer dieser Materialien. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte der Verordnung auch Voraussetzung für die Abgabe an andere Abnehmer. Dadurch wird gewährleistet, daß auch der private Verbraucher, der Bioabfallkomposte in seinem Haus- oder Kleingarten einsetzt, von den strengen Schadstoffvorgaben der Verordnung profitiert.

    Die Verordnung enthält eine vom Bundesrat beschlossene Einschränkung zur Verwertung biologisch abbaubarer Kunststoffe. Dieser Beschluß war von den betroffenen Kreisen dahingehend interpretiert worden, daß für biologisch abbaubare Kunststoffe, die teilweise oder vollständig aus fossilen Rohstoffen hergestellt werden, zukünftig ein generelles Verbot zur Verwertung auf Flächen gilt. Dies trifft jedoch so nicht zu. Auch für diese Materialien verbleiben - wenn auch eingeschränkte - Verwertungsmöglichkeiten auf landwirtschaftlichen und sonstigen Flächen.